Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt seit November 2021 gegen fünf Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (Insiderhandel).
Den Beschuldigten im Alter zwischen 41 und 82 Jahren wird zur Last gelegt, nicht öffentlich zugängliches Sonderwissen unbefugt für den Erwerb von Aktien und Derivaten verwendet zu haben. Es besteht der Verdacht, dass dieses Insiderwissen über zeitlich unmittelbar bevorstehende Unternehmensübernahmen in den Jahren 2017 bis 2021 von vier Beschuldigten bei ihrem jeweiligen Wertpapierhandel gewinnbringend eingesetzt wurde. Ein Beschuldigter soll diese Insiderinformationen über die bevorstehende Veröffentlichung der jeweiligen Übernahmeangebote kurz zuvor ebenfalls unbefugt offengelegt haben. Nach derzeitigem Kenntnisstand konnten so durch die Veräußerung der Aktienwerte nach dem Bekanntwerden der Übernahmeangebote Erlöse in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden.
Die aufwendigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Bundeskriminalamtes (BKA) gehen auf eine Anzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurück. Die Finanzaufsicht unterstützte die Staatsanwaltschaft und das BKA von Beginn an bei den Ermittlungen, unter anderem durch Untersuchungen hinsichtlich des Handels mit Aktien und darauf bezogene Finanzinstrumente verschiedener deutscher Unternehmen. In einer gemeinsamen Aktion von Staatsanwaltschaft, BKA und BaFin wurden am 17. und 18. Januar 2023 mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Frankfurter Amtsgerichts in Frankfurt am Main, München sowie dem Großraum München vollstreckt. Ein 47-jähriger Beschuldigter mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde vorläufig festgenommen. Er befindet sich aufgrund eines Haftbefehls seit dem 18. Januar 2023 in Untersuchungshaft.
Am 25. und 26. Januar 2023 fanden – wiederum unter Beteiligung von Beamten des BKA und der BaFin sowie mehrerer Landeskriminalämter und ausländischer Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden – weitere Durchsuchungen in Großbritannien und Österreich statt. Insgesamt handelte es sich um acht Durchsuchungsobjekte. Es konnten zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden, die aktuell ausgewertet werden.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte können gegenwärtig, auch im Hinblick auf die Gefährdung des Untersuchungszweckes, nicht gemacht werden.
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