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Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen

geralt (CC0), Pixabay
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Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben erstmals einheitliche unterhaltsrechtliche Leitlinien für ganz Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Diese neuen „Leitlinien NRW“ gelten ab dem 1. Januar 2025 und ersetzen die bisherigen regionalen Unterhaltsleitlinien der drei Oberlandesgerichte. Sie stehen ab sofort kostenfrei auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln im PDF-Format zum Download bereit.

Ziel: Einheitliche Rechtsprechung im Unterhaltsrecht

Auch wenn die Leitlinien NRW rechtlich nicht verbindlich sind, verfolgen sie das Ziel, eine landesweit einheitliche und konsistente Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu schaffen. Sie orientieren sich an der bekannten Düsseldorfer Tabelle und behandeln wesentliche Fragen zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen.

Die Leitlinien NRW sollen dabei helfen, zu gerechten und angemessenen Lösungen in Einzelfällen zu kommen. Sie bauen auf einer bundesweit abgestimmten Struktur auf, die in Koordinierungsgesprächen mit allen Oberlandesgerichten sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. entwickelt wurde.

Reaktion auf den Wunsch nach Vereinheitlichung

Mit der Einführung der einheitlichen Leitlinien reagieren die Familiensenate in Nordrhein-Westfalen auf einen häufig geäußerten Wunsch aus der Rechtspraxis. Seit Jahren fordert der Deutsche Familiengerichtstag e.V., die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte in Deutschland stärker zu vereinheitlichen und zu bündeln.

Die neuen Leitlinien NRW vereinfachen die Anwendung des Unterhaltsrechts erheblich – insbesondere für Betroffene und Rechtsanwender, die bei einem Wechsel zwischen den Gerichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen, etwa durch einen Umzug, bisher mit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert waren.

Ein Schritt zu mehr Klarheit und Gerechtigkeit

Die Leitlinien NRW sind ein wichtiger Beitrag zur Harmonisierung der Rechtsprechung in Unterhaltsfragen. Sie bieten sowohl den Gerichten als auch den Beteiligten Orientierung und reduzieren Unsicherheiten. Durch die Bündelung der bisher regional unterschiedlichen Regelungen wird die Rechtsanwendung transparenter und effizienter gestaltet – ein Gewinn für alle Betroffenen und für die Rechtspraxis in Nordrhein-Westfalen.

Die Leitlinien sind unter der Rubrik „Rechts-Infos“ auf den Webseiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln einsehbar und können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

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