Ja, das muss man wohl so sagen, denn natürlich hat das BGH Urteil dann zukünftig Folgen. Bisher haben sich Rechtsanwälte nahezu danach gedrängt gemeinsamer Gläubigervertreter zu sein, da die Kosten in der Vergangenheit aus der Insolvenzmasse beglichen wurden.
Für den Anleger entstanden so keine Kosten und der gemeinsame Gläubigervertreter musste nicht sein Honorar bei den geschädigten Anlegern holen. Genau das wird der gemeinsame Gläubigervertreter dann aber zukünftig tun müssen, er muss sich sein Honorar von den geschädigten Anlegern direkt holen. Da werden dann zukünftig weniger Anleger dann auch wirklich Lust darauf haben das Geld an den Gemeinsamen Gläubigervertreter zu bezahlen. Schwere Zeiten könnten nun für den Insolvenzverwalter aber auch für die Rechtsanwälte anbrechen.
Kommentar hinterlassen