Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 64 Abs 9 ZaDiG durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. März 2015 teilt die FMA daher mit, dass
General Business Capital AG
Voi du Chariot 3
1003 Lausanne
Suisse
Tel: +41 (0) 21 5880308
E-Mail: kontakt(at)general-business-capital.ch
Web: www.general-business-capital.ch
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist weder die Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (Zahlungsgeschäft/Überweisungsgeschäft) gemäß § 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG noch das Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs 2 Z 5 ZaDiG gestattet.
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