Generalbundesanwalt Harald Range reiht sich in die Gruppe der Mahner ein.
Zwar wolle Range sich in seiner Eigenschaft als Generalbundesanwalt nicht in diese Frage einmischen. Dennoch meldete er sich zu Wort und betonte, dass er das geplante NPD-Verbotsverfahren eher skeptisch sehe. Seine persönliche Meinung aber sei, man müsse sich mit dem Rechtsextremismus politisch auseinandersetzen. Der Staat dürfe allerdings mit Blick auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes auch nicht überreagieren. Der Generalbundesanwalt sieht keine systematische Hilfe der rechtsextremen NPD für die Terrorzelle NSU.
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