Die BaFin hat sich davon überzeugt, dass im Falle des geplanten Erwerbs der Generali Lebensversicherung AG durch die Viridium Gruppe die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind.
Nach intensiver Prüfung ist die BaFin zu der Auffassung gelangt, dass keine Untersagungsgründe vorliegen.
Der Verkauf eines Versicherungsunternehmens stellt grundsätzlich eine geschäftspolitische Entscheidung dar. An den Verkauf sind jedoch strenge gesetzliche Anforderungen geknüpft, die die Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer zum Ziel haben.
Dabei ist – neben der finanziellen Ausstattung des Erwerbers – die technische und betriebliche Umsetzbarkeit von besonderer Bedeutung. Die BaFin muss überzeugt sein, dass der Erwerber unter anderem über angemessene Strukturen und Pläne zur Fortsetzung und Entwicklung des Unternehmens verfügt.
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