Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
– Zentralstelle Cybercrime Bayern –
Ermittlungsverfahren gegen Frantisek Ovary
34 Js 378/17
Nachstehend erfolgt die Benachrichtigung der Verletzten über die Sicherstellung von Vermögenswerten sowie die Möglichkeit der Entschädigung nach § 111l StPO:
In einem bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern – anhängigen Ermittlungsverfahren wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Verwertung und Erlösverteilung bei oben genanntem Einziehungsbetroffenen sichergestellt.
Den strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Verdacht der Geldwäsche aufgrund Tätigkeit als Finanzagent für einen oder mehrere Hintermänner, die den Internet-Fakeshop Werkzeugwerner.com betreiben.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Ermittlungen könnten weitere, unbekannte Geschädigte existieren.
Diese Mitteilung erfolgt, um hier unbekannten Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung im Rahmen eines Verteilungsverfahrens nach einer rechtskräftigen Verurteilung in dieser Strafsache geltend machen zu können.
Dazu können sie binnen einer Frist von sechs Monaten nach einer weiteren Mitteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft, die nach Rechtskraft einer Verurteilung des Beschuldigten erfolgt, Ihre Ansprüche anmelden.
Die Anmeldung ist formlos möglich und kostenfrei. Hilfreich wäre, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich Ihre Ansprüche glaubhaft darstellen. Dies ist nicht notwendig, wenn sich Ihre Ansprüche aus den Feststellungen im Strafurteil ergeben sollten. Es erfolgt daher im Falle einer Verurteilung eine erneute Belehrung durch die Generalstaatsanwaltschaft. Machen Sie Ihre Ansprüche nicht geltend, verbleibt der Erlös für die sichergestellten Vermögenswerte im Eigentum des Staates.
Bitte teilen Sie daher der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern – Wilhelmsplatz 1, 96045 Bamberg schriftlich unter Verwendung des unten stehenden Muster-Rückantwortschreibens mit, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz des entzogenen Wertes des Erlangten voraussichtlich geltend machen wollen (§ 111l Abs. 3 S. 1 StPO).
Vorsorglich werden sie darauf hingewiesen, dass eine zwangsweise Pfändung von sichergestellten Vermögenswerten nicht mehr zulässig (§ 111h Abs. 2 S. 1 StPO) und auch nicht notwendig ist, da der Einziehungsbetroffene nicht mehr darüber verfügen kann (§ 111h Abs. 1 S. 1 StPO).
Eine Erlösauszahlung durch die Generalstaatsanwaltschaft an sie nach Rechtskraft einer Verurteilung in dieser Strafsache kann nur erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Auch hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber der Ansprüche sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte entsprechend weiter.
Da auch eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Generalstaatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sie sich gegebenenfalls anwaltlich beraten.
Muster-Rückantwort an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zum Ermittlungsverfahren 34 Js 378/17:
Ihr Name und Geburtsdatum |
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Ihre Anschrift
☐ Ich mache voraussichtlich folgende Ansprüche geltend: |
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Hauptsache (unmittelbarer Schaden aus der Tat) : _______________ € |
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Daneben sind folgende weitere Ansprüche entstanden: Zinsen, Rechtsverfolgungskosten, Sonstiges: |
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(Hinweis: Diese weiteren Ansprüche können nicht in einem von der Generalstaatsanwaltschaft vorzunehmenden Verteilungsverfahren berücksichtigt werden und dienen nur der Information.) |
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☐ Mir stehen keine Ansprüche mehr zu, weil ich von folgender Versicherung entschädigt wurde bzw. Inhaber der Ansprüche nun ist: |
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Hierzu füge ich folgende Unterlagen bei: |
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☐ Ich verzichte auf die Geltendmachung von Ansprüchen.
Datum, Unterschrift |
gez. Bähring, Rechtspfleger
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