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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern –

qimono (CC0), Pixabay
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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
– Zentralstelle Cybercrime Bayern –

520 Js 380/​19
Mit Urteil des Landgerichts Bamberg vom 30.01.2020, Az: 33 KLs 520 Js 380/​19, rechtskräftig seit 30.01.2020 wurde gegen Matthias JERIC eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 91.069,54 EUR angeordnet

Nach der genannten Entscheidung bestehen Entschädigungsansprüche von Verletzten aus den der Verurteilung zugrunde liegenden Taten gegen den Verurteilten.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Zeitraum von 27.08.2018 bis 11.03.2019 hat der Verurteilte und Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und – willigkeit in 247 Fällen Waren insbesondere Werkzeug, Elektroartikel sowie Haushaltsgeräte verkauft.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten Vermögenswerte in ausreichender Höhe gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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