Startseite Vorsicht Anlegerschutz Genius Brands International, Inc.: Erwerbsangebot an die Inhaber der EUR 4.375.460,00 3,5% Wandelschuldverschreibung 2020/2022, eingeteilt in Stück 2.573.800 Inhaber-Teilschuldverschreibungen Your Family Entertainment AG
Anlegerschutz

Genius Brands International, Inc.: Erwerbsangebot an die Inhaber der EUR 4.375.460,00 3,5% Wandelschuldverschreibung 2020/2022, eingeteilt in Stück 2.573.800 Inhaber-Teilschuldverschreibungen Your Family Entertainment AG

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Genius Brands International, Inc.

ANGEBOTSUNTERLAGE

Erwerbsangebot
(Barangebot)

der

Genius Brands International, Inc.
190 North Canon Drive, Floor 4, Beverly Hills, 90210, Kalifornien, USA

an die Inhaber der

EUR 4.375.460,00 3,5% Wandelschuldverschreibung 2020/​2022, eingeteilt in
Stück 2.573.800 Inhaber-Teilschuldverschreibungen
im Nennbetrag von je EUR 1,70

der

Your Family Entertainment AG
Türkenstrasse 87, 80799 München,

(die „Wandelschuldverschreibungen„)

zum Erwerb der Wandelschuldverschreibungen

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

EUR 2,00

je Inhaber-Teilschuldverschreibungen

Annahmefrist: 16. Februar 2022 bis 2. März 2022      24:00 Uhr (MEZ)

Wandelschuldverschreibungen: ISIN DE000A2YPF18
Zum Verkauf Eingereichte Wandelschuldverschreibungen: ISIN DE000A3MQD04

1.

Allgemeine Informationen und Hinweise für Inhaber der Wandelschuldverschreibungen

1.1

Präambel

Die Your Family Entertainment AG hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 2. Februar 2022 bekanntgegeben, demnächst die Zwangswandlung der Wandelschuldverschreibungen gemäß § 4 Abs. 6 der Anleihebedingungen zum Wandlungspreis von EUR 1,70 ohne Zuzahlung zu erklären. Je Wandelschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1,70 erhält dann jeder Inhaber der Wandelschuldverschreibung eine neue Aktie der Your Family Entertainment AG.

Die Genius Brands International, Inc. („Bieterin„) beabsichtigt, mit diesem Erwerbsangebot („Angebot„) den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen den Erwerb dieser Wandelschuldverschreibungen zu einem Preis, der dem Angebotspreis von EUR 2,00 in dem am 14. Februar 2022 geendeten Pflichtangebot entspricht, zu geben. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden mit diesem Angebot dann so gestellt, als seien die Wandelschuldverschreibungen bereits während der Annahmefrist des Pflichtangebots gewandelt worden und die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen hätten mit den gewandelten Aktien das Pflichtangebot annehmen können.

Dieses Erwerbsangebot ist kein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.

1.2

Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage von Dritten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Die Bieterin ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen und übernimmt auch keine Haftung dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweiligen lokalen Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Angebotsunterlage steht den zuständigen Depotbanken, bei denen die Wandelschuldverschreibungen verwahrt sind, auf Anfrage, zu richten an die Abwicklungsstelle, in elektronischer Form zum Versand an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Diese Depotbanken dürfen die Angebotsunterlage außer in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten.

1.3

Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Das Angebot kann von allen in- und ausländischen Inhabern der Wandelschuldverschreibungen nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.

2.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS

Bieterin: Genius Brands International, Inc.
Gegenstand des Angebots: Erwerb aller Teilschuldverschreibungen aus der 3,5% Wandelschuldverschreibung 2020/​2022 der Your Family Entertainment AG mit der ISIN DE000A2YPF18 im Nennbetrag von jeweils EUR 1,70 je Wandelschuldverschreibung.
Gegenleistung EUR 2,00 für jede Wandelschuldverschreibung.
Annahmefrist: 16. Februar 2022 bis 2. März 2022, 24:00 Uhr.
Annahme des Angebots: Die Annahme des Angebots ist schriftlich gegenüber der jeweiligen Depotbank („Depotbank„) bis zum Ablauf der Annahmefrist zu erklären. Sie wird mit fristgerechter Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist eingereichten Wandelschuldverschreibungen in die ISIN DE000A3MQD04 bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt („Clearstream„) wirksam.

Wird die Annahme innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotbank erklärt, gilt die Umbuchung der Wandelschuldverschreibungen bei Clearstream bis spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bis 18:00 Uhr (MEZ) als fristgerecht.

Abwicklung: Das Angebot wird mit Zahlung der Angebotsgegenleistung als Gegenleistung für die Zum Verkauf Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQD04) spätestens binnen fünf Bankarbeitstagen nach Ende der Annahmefrist abgewickelt.
Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots ist für die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die ihre Wandelschuldverschreibungen auf inländischen Depots halten, grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotbanken.
3.

ANGEBOT

Die Bieterin bietet hiermit allen Inhabern der Wandelschuldverschreibungen an, alle ihre Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2YPF18) zu einem Kaufpreis (die „Angebotsgegenleistung„) von

EUR 2,00 je Wandelschuldverschreibung

nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Stückzinsen für den verbliebenen Zinszahlungszeitraum ab dem 1. Februar 2022 werden nicht vergütet.

4.

ANNAHMEFRIST

Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 16. Februar 2022. Sie endet am

2. März 2022, 24:00 Uhr (MEZ).
5.

DIE BIETERIN

Die Bieterin ist eine US-amerikanische Gesellschaft und in Nevada unter der Adresse 318 North Carson Street 208, Carson City, 89701, Nevada, USA, und der Nr. E0515682011-9 registriert. Der Geschäftssitz ist in 190 North Canon Drive, Floor 4, Beverly Hills, 90210, Kalifornien, USA.

6.

ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS

6.1

Abwicklungsstelle

Die Bieterin hat die für die Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Straße 7, 80333 München, tätig werdende Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, als Abwicklungsstelle für das Angebot beauftragt.

6.2

Annahme des Angebots

Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen können das Angebot nur annehmen, indem sie gegenüber ihrer jeweiligen Depotbank („Depotbank„) in Textform die Annahme des Angebots erklären („Annahmeerklärung„). Bis zur Übertragung der Wandelschuldverschreibungen, für die das Angebot innerhalb der Annahmefrist angenommen worden ist („Zum Verkauf eingereichte Wandelschuldverschreibungen „), auf das bei Clearstream geführte Depot der Abwicklungsstelle verbleiben die in der Annahmeerklärung bezeichneten Wandelschuldverschreibungen im jeweiligen Depot der das Angebot annehmenden Inhabern der Wandelschuldverschreibungen; sie werden jedoch bei Clearstream und im Depot des annehmenden Inhabers der Wandelschuldverschreibungen in eine andere ISIN umgebucht und so als Zum Verkauf Eingereichte Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A3MQD04) gekennzeichnet. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen bis spätestens 18:00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream in die ISIN DE000A3MQD04 umgebucht worden sind. Die Depotbank hat die Umbuchung unverzüglich nach Eingang der Annahmeerklärung zu veranlassen.

6.3

Weitere Erklärungen der das Angebot annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen

Mit der Annahme des Angebots gemäß Ziffer 6.2 dieser Angebotsunterlage:

(i) weisen die annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre jeweilige Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Wandelschuldverschreibungen an und ermächtigen diese,

die Wandelschuldverschreibungen zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden Inhabers der Wandelschuldverschreibungen zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A3MQD04 (Zum Verkauf Eingereichte Wandelschuldverschreibungen) bei Clearstream zu veranlassen;

selbst Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf der Annahmefrist der Abwicklungsstelle auf deren Depot bei Clearstream zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen;

selbst Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen (DE000A3MQD04) jeweils einschließlich aller mit diesen zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung der Angebotsgegenleistung für die jeweiligen Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream gemäß den Bestimmungen des Angebots zu übertragen;

selbst etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen sowie Clearstream anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Abwicklungsstelle für das Angebot alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000A3MQD04 (Zum Verkauf Eingereichte Wandelschuldverschreibungen) umgebuchten Wandelschuldverschreibungen börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und

die Annahmeerklärung an die Abwicklungsstelle weiterzuleiten;

(ii) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre jeweilige Depotbank sowie die Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen auf die Bieterin herbeizuführen;

(iii) erklären die annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, dass

sie das Angebot für alle zum Zeitpunkt der Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotbank befindlichen Wandelschuldverschreibungen annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich in Textform etwas anderes bestimmt worden;

die Wandelschuldverschreibungen, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und

sie ihre Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen auf die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung der Angebotsgegenleistung auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream unter der aufschiebenden Bedingung des Ablaufs der Annahmefrist übertragen.

Die in Ziffer 6.3(i) bis 6.3(iii) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden Inhabern der Wandelschuldverschreibungen im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt.

6.4

Rechtliche Folgen der Annahme

Mit Annahme des Angebots wird zwischen jedem annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und der Bieterin ein Vertrag geschlossen über den Verkauf der Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen an die Bieterin gegen Zahlung der Angebotsgegenleistung für die betreffende Anzahl Zum Verkauf Eingereichter Wandelschuldverschreibungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage. Mit Annahme des Angebots einigen sich der annehmende Inhaber der Wandelschuldverschreibungen und die Bieterin zugleich nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage über die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen auf die Bieterin. Das Eigentum an den Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen wird Zug um Zug gegen Zahlung der Angebotsgegenleistung für die betreffende Anzahl Zum Verkauf Eingereichter Wandelschuldverschreibungen auf das Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream übertragen. Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen auf die Bieterin gehen sämtliche zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots mit diesen Aktien verbundenen Rechte auf die Bieterin über. Des Weiteren gibt der annehmende Inhaber der Wandelschuldverschreibungen mit Annahme des Angebots die in Ziffer 6.3 dieser Angebotsunterlage bezeichneten Erklärungen, Anweisungen, Aufträge und Ermächtigungen unwiderruflich ab bzw. erteilt diese.

6.5

Abwicklung des Angebots und Erhalt der Angebotsgegenleistung

Das Angebot wird mit Zahlung der Angebotsgegenleistung für die Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen abgewickelt. Die Abwicklungsstelle wird die Angebotsgegenleistung spätestens fünf Bankarbeitstage nach Ende der Annahmefrist über die Clearstream an die jeweilige Depotbank überweisen lassen. Nach Gutschrift der Angebotsgegenleistung im Konto der jeweiligen Depotbank bei Clearstream hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Angebotsgegenleistung erfüllt.

6.6

Kosten

Die Annahme des Angebots ist für die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen grundsätzlich kosten- und spesenfrei. Zu diesem Zweck gewährt die Bieterin den Depotbanken eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,50 pro Depot, für welches das Angebot angenommen wird. Aufgrund ausländischer Zwischenverwahrer erhobene Kosten sind von jedem annehmenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen zu tragen. Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Übertragung der Zum Verkauf Eingereichten Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung der Angebotsgegenleistung anfallen, sind von dem betreffenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen zu tragen.

7.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieses Angebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Angebots mit der Bieterin zustande kommen, unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie allen Verträgen, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland.

 

Beverly Hills, 16. Februar 2022

Genius Brands International, Inc.

Executive Officers

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