Nun, mit der Insolvenz des Unternehmens GENO Wohnbaugenossenschaft eG dürfte sich auch die Frage nach allen anderen Unternehmen stellen, die wir mit der GENO eG verbinden. Ihnen dürfte nun die wirtschaftliche Grundlage für eine Weiterexistenz entzogen worden sein, denn dass der Insolvenzverwalter hier noch weitere Gelder an dieses Gesellschaften überweisen wird, dürfte als ausgeschlossen zu betrachten sein.
Natürlich wird Jens Meier bei diesen Gesellschaften jetzt handeln müssen, denn sobald ein verantwortlicher Geschäftsführer/ Vorstand einer Gesellschaft weiß, dass sein Unternehmen insolvenzgefährdet ist, dann muss er handeln.
Entweder muss er nun kurzfristig alles versuchen, die wirtschaftliche Situation so zu regeln, dass die Insolvenzgefahr gebannt ist oder aber er muss den Gang zum Insolvenzgericht antreten, um sich nicht den rechtlichen Folgen einer Insolvenzverschleppung stellen zu müssen, was dann wiederum ein strafrechtlich zu bewertender Vorgang wäre. Jens Meier wird das sicherlich genau wissen und entsprechend handeln, ja handeln müssen. Natürlich stellt sich jetzt auch die Frage, was mit dem gesamten Immobilienbestand ist? Wird der jetzt verschleudert? Was ist mit den Mietern, die in diesen Immobilien wohnen?
Nach unserer Kenntnis sollen die Immobilien einen Wert von weit über 20 Millionen Euro haben. Das zumindest hat uns Jens Meier vor einigen Wochen in einem Gespräch erläutert. Natürlich steht man nun erst am Anfang des Insolvenzverfahrens, eines möglicherweise überflüssigen aber durchaus gewollten Insolvenzverfahrens als Teil eines Planes, dessen wahrer Sinn sich möglicherweise erst in ein paar Monaten wirklich offenbart.
Natürlich wird der nun beauftragte Insolvenzverwalter, den wir als sehr kritisch ansehen, auch mögliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche der Geno Wohnbaugenossenschaft eG prüfen, denn auch das gehört jetzt zu seinen Aufgaben. Gespannt sind wir einmal darauf, ob der Insolvenzverwalter nun auch noch die noch offenstehenden Raten der Genossen einfordern wird, möglicherweise auf Basis des BGH-Urteils aus dem Januar 2018. Ähnlich wie das derzeit beim V+ Plus Fonds 4 der Fall ist und für sehr viel Ärger sorgt.
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