GENO-Vorsorge eG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an
Die BaFin hat der GENO-Vorsorge eG, Egesheim, mit Bescheid vom 10. April 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Die GENO-Vorsorge eG warb auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.
Sie betrieb durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion: eine Genossenschaft die wir mit den Namen Harald Poullain und Reiner Sieger verbinden. Die Genossenschaft existiert seit dem Jahre 2015.
GnR 720122:GENO-Vorsorge eG, Egesheim (Bubsheimer Str. 8, 78592 Egesheim). Genossenschaft. Satzung vom 26.10.2014. Gegenstand: -Die Genossenschaft kann in alle Arten von Wirtschaftsgüter mit Ertragspotential investieren.
Insbesondere gehören dazu Immobilien, Rohstoffe, Unternehmenswerte und sonstige Sachwerte; -die Genossenschaft kann Wirtschaftsgüter wie z. B Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren, möblieren, vermieten, vermitteln und betreuen.
Die Genossenschaft darf einzelne Wirtschaftsgüter auch in andere Unternehmen einbringen oder veräußern; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien für Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Form von privatwirtschaftlich betriebenen Pflegeheimen und Anlagen für betreutes Wohnen; -die Immobilienprojektentwicklung und -projektsteuerung; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien aus dem Bereich des Hotelwesens inklusive Ferienwohnungen; -Unternehmensberatungen und Marketingdienstleistungen anbieten, -die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen; -die Genossenschaft kann sich mit dem Ziel, Gegenstand und Zweck der Genossenschaft zu optimieren, an anderen Unternehmen und Einrichtungen beteiligen, solche gründen und Zweigniederlassungen errichten und auch wieder schließen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung:
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstandsmitglied: Poullain, Harald, Egesheim, *27.11.1973; Sieger, Reiner, Mahlstetten, *02.03.1983.
DIEBEWERTUNG.de hat am 11. Mai 2017 erstmals darüber berichtet („GENO-Vorsorge eG-Kapitalanlagegeschäfte unter dem Deckmantel einer Genossenschaft?“)