Als wenn der Ärger der Genossen der insolventen Wohnbaugenossenschaft Geno eG nicht schon groß genug wäre, kommen nun möglicherweise noch hunderte von Klagen auf die bereits geschädigten Anleger zu, und das auf rechtlich korrekter Basis, um auch das einmal ganz klar zu sagen.
Natürlich ist der Insolvenzverwalter gehalten, sich gesetzeskonform innerhalb eines Insolvenzverfahrens zu verhalten, um nicht sonst möglicherweise selber in die Haftung zu kommen.
Im letzten Jahr hat der zuständige Insolvenzverwalter Tiefenbacher aus Dresden einige Genossen der Geno Wohnbau eG angeschrieben, denen aus Sicht des Insolvenzverwalters eine Verjährung von Ansprüchen drohte. Hier wiederum wurden nur die Genossen gerichtlich in Anspruch genommen, die auf die sogenannte „Einrede der Verjährung“ nicht verzichtet hatten.
Klar kommt es dann natürlich auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie auch hier natürlich im Vorgang Geno Wohnbaugenossenschaft eG. Nun könnte es für die Anleger der Genossenschaft problematisch werden, denn derzeit zeichnet sich ein Obsiegen des Insolvenzverwalters in dem derzeitigen Verfahren ab.
Das Verfahren könnte dann als „Blaupause“ für alle weiteren gelten, die der Insolvenzverwalter gegen Genossen/Anleger führen wird und auch nach den gesetzlichen Bestimmungen dann muss.
Derzeit bemüht sich Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, mit möglichst vielen betroffenen Anlegern einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter hinzubekommen, wie wir auf Nachfrage erfahren hatten. Laut Rechtsanwalt Reime ist dies derzeit noch gut möglich.
Wird die rechtliche Position des Insolvenzverwalters jedoch durch ein rechtskräftiges Urteil gestärkt, so Rechtsanwalt Jens Reime, wird das mit möglichen Vergleichen wesentlich schwieriger werden als heute, weil dann die rechtliche Unsicherheit, die den Insolvenzverwalter heute nicht zum Abschluss eines Vergleiches bewegen könnte, ja nicht mehr vorhanden ist.
Rechtsanwalt Reime machte in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion aber auch deutlich, dass viele Anleger/Genossen von dem Vorgang einfach „nur die Schnauze voll haben“ und von all dem Mist nichts mehr hören wollen.
Das sei zwar nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Jens Reime, aber auch möglicherweise ein zukünftig teures Ignorieren von Tatsachen. Ich kann jedem betroffenen Anleger nur den Rat geben, jetzt zu handeln.
Kommentar hinterlassen