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Geno Wohnbaugenossenschaft eG- der Zukunftsplan der Interessengemeinschaft der Geno eG

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Natürlich macht eine Interessengemeinschaft nur dann Sinn, wenn man ein konkretes Ziel hat, eine genaue Vorstellung von dem, was man wie erreichen will. Zunächst einmal ist natürlich die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter wichtig, denn der hat derzeit alle Fäden in seiner Hand.

Gegen den Insolvenzverwalter zu Handeln macht wenig bis gar keinen Sinn, so lange auch er nicht das Ziel der Liquidation der Genossenschaft verfolgt, sondern die nachhaltige Sanierung und Fortführung der Genossenschaft. Hiervon gehen wir derzeit aus. Die Arbeit des Insolvenzverwalters wird einen IST-Stand ergeben, mit dem man dann arbeiten und die Zukunft neu gestalten muss.

Ganz klar gesagt kann das nicht mit irgendeiner „alten Person“ der Geno Wohnbaugenossenschaft eG funktionieren. Weder mit ehemaligen Vorständen, und seien diese auch nur ein paar Tage im Amt gewesen, noch mit ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern.

Neuanfang heißt auch ganz klar neue verantwortliche Personen in der Genossenschaft zu haben, die man der Genossenschaftsgeneralversammlung vorstellt und diese Generalversammlung dann die Berufung beschließen lässt.

Natürlich braucht es hier Personen mit Erfahrung im genossenschaftlichen Bereich, und auch da haben wir klare Vorstellungen, wo man diese Personen herbekommt. Wir hatten in den letzten Wochen Kontakt zu genossenschaftlichen Prüfverbänden, also jene Institutionen, die das Geschäftsmodell einer Genossenschaft und deren Wirtschaftlichkeit unter die Lupe nehmen. Prüfverbände, die aber auch prüfen sollen, ob die Genossenschaft gemäß ihren Statuten handelt.

Diese genossenschaftlichen Prüfverbände haben natürlich auch Kontakte in Genossenschaften hinein und auch zu Personen, die auf Grund ihres Alters dort aus dem Vorstand einer Genossenschaft ausscheiden bzw. ausgeschieden sind. Wir haben dazu erste Gespräche mit möglicherweise geeigneten Personen geführt, um überhaupt generell einmal herauszufinden, ob dort überhaupt Bereitschaft vorhanden ist, solch eine Berufung anzunehmen.

Überrascht waren wir von der positiven Reaktion unserer Gesprächspartner. Diese Gespräche haben uns aber auch gezeigt, dass unsere angedachte Lösung für die Genossenschaft praktikabel sein könnte.

Neben den Personen muss natürlich auch das Geschäftsmodell der Geno Wohnbaugenossenschaft eG überhaupt einmal auf den Prüfstand gestellt werden; möglicherweise muss man auch hier dann der Generalversammlung mögliche Änderungen von der Satzung der Genossenschaft vorschlagen und diese dann auch beschließen lassen.

Das Thema Kosten in der Verwaltung ist sicherlich auch ein wichtiger Punkt. Man braucht keinen Verwaltungssitz in einer städtischen exponierten Lage. Man braucht keine 30 Mitarbeiter in der Verwaltung und man braucht unserer Meinung nach auch keine zwei Vorstände in der Genossenschaft. Ein Vorstand und ein Prokurist reichen völlig aus bei dieser Größe der Genossenschaft.

Es muss so viel Geld der Genossen wie möglich in den eigentlichen Sinn der Genossenschaft gesteckt werden, es muss Wohnraum geschaffen werden, vorrangig natürlich für die Mitglieder der Genossenschaft.

Natürlich wollen wir mit der Genossenschaft auch neue Mitglieder werben. Wir setzen dabei aber nicht auf eine eigene teure Gesellschaft, die das durchführen soll, sondern auf eine Zusammenarbeit mit externen Partnern. Vor allem setzen wir aber bei der Mitgliederwerbung auf zufriedene Mitglieder, die diese Genossenschaft dann weiterempfehlen.

Was wir nicht wollen, ist uns mit den alten Dingen befassen. Das sollen Juristen übernehmen. Das, was wir wollen, ist aber, aus alten Fehlern zu lernen. Wir würden sogar mit dem Namen weitermachen, allerdings dann mit dem Zusatz „Neue“, um auch nach außen hin zu zeigen, dass sich hier etwas getan hat und auch weiterhin tut.

Man muss auch einmal über den heutigen Sitz der Genossenschaft nachdenken. Muss die in Ludwigsburg ihren Sitz haben? Wir sehen hier viel interessantere Standorte, auf die man sich auch bei der Schaffung von Wohnraum konzentrieren sollte.

Natürlich muss die Neue Geno Wohnbaugenossenschaft eG auch alle Verpflichtungen gegenüber Genossen erfüllen. Das wird sie auch ganz klar tun, sofern ihr die Mittel dafür dann auch zur Verfügung stehen. Vielleicht schaffen wir es aber auch, den einen oder anderen ausgeschiedenen Genossen von der „Neuen Geno eG“ zu überzeugen und zurückzuholen in die Genossenschaft.

Natürlich ist das nur ein grober Überblick unserer Gedanken zur Geno Wohnbaugenossenschaft eG und deren Sanierung, aber das Alles ist praktikabel und wird nachhaltig zur Sanierung der Genossenschaft und vor allem zur Zufriedenheit der Genossenschaftsmitglieder beitragen. Davon sind wir, gemeinsam mit Rechtsanwalt Reime, überzeugt.

1 Komment

  • Hallo – leider erreicht man nicht einmal die Internet-Seite der Initiative dieser Interessengemeinschaft.
    Offensichtlich gibt es auch hier Fehler im System – werde mich nun direkt an den Anwalt mit der entsprechenden Kompetenz wenden.
    Aber trotzdem vielen Dank dass Sie es zumindest versucht haben den betroffenen Leuten zu helfen.
    Viele Grüße

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