Ein Tag worauf viele geschädigte Genossen gewartet haben, der Tag des Prozessbeginnes gegen den ehemaligen Vorstand der Genossenschaft Jens M. Jenen Mann, der bis heute von sich selber sagt, „ich habe alles richtig gemacht, ich bin unschuldig“.
Ob diese Einschätzung dann so Bestand haben wird, das werden die nächsten Prozesstage vor der 6. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichtes zeigen. Bis zum heutigen Tage hat nach unserer Kenntnis Jens M. jede möglicherweise mögliche Verständigung mit der Staatsanwaltschaft über ein Schuldanerkenntnis verweigert.
Jens M. verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass alle seine geschäftlichen Handlungen von Beschlüssen des Aufsichtsrates und der Generalversammlung abgedeckt gewesen seien und er zudem für jedes Geschäftsjahr „entlastet worden sei“ für seine geschäftlichen Handlungen. Im Übrigen hätten Untersuchungen und Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit ebenfalls immer seine Unschuld aufgezeigt und festgestellt.
Warum aber sind viele Genossen „so richtig sauer auf Jens M.“? Nun, das hat zum einen etwas damit zu tun, dass sie nach ihrer Meinung mit falschen Hoffnungen in die Genossenschaft gelockt wurden, zum anderen natürlich vor allem damit, dass Jens M. viele Genossen in ein wirtschaftliches Desaster gestürzt hat, denn viele der ehemaligen Genossen sehen sich heute hohen finanziellen Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber.
Jens M. hatte vielen Genossen den jeweiligen Zeichnungsbetrag, mit dem sie der Genossenschaft beigetreten waren, gestundet und einer ratierlichen Zahlung zugestimmt. Nach dem Genossenschaftsgesetz ist dies aber nicht zulässig, sondern der Zeichnungsbetrag bei Beitritt in die Genossenschaft sofort zur Zahlung an die Genossenschaft in voller Höhe fällig.
Genau das verschafft dem Insolvenzverwalter eine tolle und sichere Rechtsposition gegenüber den ehemaligen Genossen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG. Unserer Kenntnis nach gab es dazu eine Art „Musterprozess“ vor dem LG Stuttgart in dem die Rechtsposition des Insolvenzverwalters bestätigt wurde.
Mittlerweile hat Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen bereits Hunderte von Vergleichen für seine Mandanten mit dem Verfahren führenden Insolvenzverwalter abschließen können, somit die Forderungen gegenüber den Genossen auf ein erträgliches Maß reduzieren können. Sicherlich in der aktuellen Situation ein toller Erfolg, dies sind aber eben auch Zahlungen, die man hätte vermeiden können, wenn Jens M. hier korrekt gehandelt hätte.
Über das zu erwartende Strafmaß bei einer Verurteilung gibt es verschieden Ansichten. Viele sind jedoch der Meinung, dass Jens M. selbst bei einer Verurteilung möglicherweise als freier Mann unter Anrechnung der Untersuchungshaft den Gerichtssaal verlassen könnte.
Kommentar hinterlassen