Sehr geehrter Herr Bremer,
zunächst möchte ich meine Verwunderung über Ihre öffentliche Darstellung der GENO zum Ausdruck bringen. Es ist nach wie vor sehr schade, dass einzelne Personen erst schreiben, dann FRAGEN… und, wie in ihrem Fall, eine Erwartung hegen, die nicht umzusetzen ist.
Da ich mittlerweile ihre Herkunft kenne, sollten gerade Sie doch von unserem Konzept mehr als begeistert sein. Sie wissen doch selbst aus eigener Erfahrung, wie mit Hausbesitzern, die in Schwierigkeiten kommen, umgegangen wird. Daher ist die GENO mit dem WohnSparVertrag ein nicht wegzudenkendes Produkt, welches immer gute Lösungen bietet.
Zu Frage 1)
Sind Ihnen die Ermittlungen bekannt?
Die Ermittlung ist mir seit dem 20.02.2015 bekannt. Seitdem haben sich bis heute zwei Staatsanwälte und jetzt neu, eine Staatsanwältin (Januar 2016) mit dem Fall beschäftigt. Dies ist durch einen Wechsel innerhalb des Dezernats begründet. Wir pflegen seit Beginn mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein offenes und transparentes Miteinander. Bis zum heutigen Tag.
Zu Frage 2)
Warum wirft man Ihnen vorsätzlichen Betrug und Insolvenzverschleppung vor?
Diese Frage kann ich Ihnen nicht seriös beantworten. Hierzu nur meine persönliche Meinung:
Durch den Wechsel des Prüfverbandes und dem damit verbundenen Wechsel des Steuermandates haben sich unsere Jahresabschlussarbeiten und die dazugehörigen Prüfungen durch den Verband deutlich verzögert. Am 01.10.2014 wurde auf der Mitgliederversammlung der Jahresabschluss vom Jahr 2012 verabschiedet. Somit lag eine Verspätung von ca. 15 Monaten vor. Dies war der Grund der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart.
Laut Satzung muss die Mitgliederversammlung bis zum 30.06. des Folgejahres abgehalten werden. Somit kam ein Anwalt zu dem Entschluss, dass es sich hierbei nur um eine bewusste Verschiebung der Abschlüsse handeln kann. Am 22.06.2015 haben wir die Mitgliederversammlung für das Jahr 2013 mit einer Zeitverschiebung von nur noch ca. einem Jahr abgehalten und am 17.12.2015 wurde das Jahr 2014 durch die Mitglieder abgeschlossen.
Für alle Jahre wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat eindeutig entlastet. Zu jeder dieser Versammlungen war der Prüfverband anwesend und berichtete über den Sachstand. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart war über alle positiven Entwicklungen in Kenntnis gesetzt worden. Noch im November 2015 wurde der leitende Staatsanwalt über den bevorstehenden letzten Termin informiert. Unsere Mitarbeiter haben nahezu Unmenschliches geleistet. In 14 Monaten wurden drei gewaltige Abschlüsse umgesetzt.
Damit haben wir seit 17.12.2015 keine Beanstandungen mehr vorzuweisen. Leider kam von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Brief zurück, aus dem wir den Inhalt „das Dezernat ist nicht besetzt“ vernehmen mussten.
Daher kann ich Ihnen heute mitteilen, dass Sie sich wohl noch weiter und auf lange Sicht mit uns beschäftigen müssen. Eine Insolvenz droht nicht. Der Prüfverband bestätigt in jedem Prüfbericht, dass die GENO Wohnbaugenossenschaft eG jederzeit in der Lage war, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie wissen was das bedeutet.
Zu Frage 3)
Wurden die Gelder der Genossen, Ihrer Meinung nach, ordentlich verwendet?
Durch die Offenlegungspflicht innerhalb einer Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern und dem verpflichtenden Umstand, einem Prüfverband angehören zu dürfen, kann ich Ihnen die Frage nur mit einem klaren JA beantworten. Die Vorstände der GENO eG verpflichten sich gegenüber ihren Mitgliedern, sich satzungskonform zu verhalten. Sollte ein Organ sich nicht satzungskonform verhalten, kann die Mitgliederversammlung dieses Organ in die Haftung nehmen. Sollte dann bei einer Prüfung festgestellt werden, dass der Verstoß gegen die Satzung dem Organ zuzuschreiben ist, ist das Organ haftbar zu machen. Beide Organe, Aufsichtsrat und Vorstand wurden eindeutig von den Mitgliedern in jedem Jahr entlastet.
Zu Frage 4)
Um wieviel Geld geht es insgesamt?
Unsere Bilanzsumme im Jahr 2014 weist einen Stand in Höhe von 36.280.108,65 EUR auf. Das gezeichnete Eigenkapital beläuft sich auf 89,029 Mio. EUR zum Stichtag 31.12.2014.
Zu Frage 5)
Besteht die Gefahr, dass Sie mit der Genossenschaft nun Insolvenz anmelden müssen?
Nein, wir haben die Zuteilungen wieder aufgenommen und uns geht es so gut wie in den letzten drei Jahren nicht mehr. Es ist ein deutlicher Aufwärtstrend zu erkennen. Das Jahr 2016 soll mit einem Bilanzgewinn abgeschlossen werden. Hierzu gibt es entsprechende Pressemitteilungen.
Zu Frage 5)
Was sagen Sie den Genossen die nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Zeugenvernehmung angeschrieben wurden und sich bei Ihnen melden?
Erstens:
Sie mögen bitte die Wahrheit sagen, sonst machen Sie sich strafbar!
Zweitens:
Es gibt keine Ladung durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ihnen liegt auch sicherlich keine Ladung der Staatsanwaltschaft vor. Daher bitte ich Sie, dringend eine Rücknahme ihrer Veröffentlichungen anzustreben. Die leitende Staatsanwältin hat dies gegenüber unserem Anwalt auch telefonisch bestätigt. Wir stehen nach wie vor in einem sehr offenen und transparenten Verhältnis zu diesen Ermittlungen. Die Ladungen wurden wohl durch das Landeskriminalamt versandt, da das Dezernat unbesetzt war. Hier scheint keine Kommunikation über den Sachstand stattgefunden zu haben. Die leitende Staatsanwältin wurde durch uns informiert.
Zu Frage 5)
Wann gibt es Ihrerseits eine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen?
Nachdem mir jetzt alle Fakten bekannt geworden sind, HEUTE!
Ich kann Sie nur BITTEN, unserer Idee nicht weiter zu schaden, denn viele Menschen wünschen nichts mehr, als dass sie sich ihren Traum vom schuldenfreien Eigenheim ermöglichen können.
Bezahlbares WOHNEN eine Leben lang!
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen mit einer gewissen Zeitverzögerung gerne zur Verfügung. Auch können wir gerne einen Telefontermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Meier
– Vorstandsvorsitzender –
Telefon: +49 (7141) 49 89 100
E-Mail: h.heinrich@geno.ag (Sekretariat)
E-Mail: j.meier@geno.ag
GENO Wohnbaugenossenschaft eG
Pflugfelder Str. 22
71636 Ludwigsburg
Telefon: +49 (7141) 4989-0
Telefax: +49 (7141) 4989-299
http://www.geno.ag
Anmerkung der Redaktion:
Zunächst einmal meinen Respekt, sehr geehrter Herr Meier für diese Stellungnahme. Natürlich haben Sie recht, das Schreiben kommt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom LKA Baden Württmberg. Da wollen wir usn gerne korrigieren, aber Tatsache ist ja das das Schreiben aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entstanden ist. Tatsache ist aber aich, wie von uns mehrfach betont, das ein Ermittlungsverfahren ja auch entlastende Tasachen die bei Ermittlungen dann zu Tage treten, ermitteln und bewerten muss. Das wird ja in diesem Verfahren auch so sein. Gestatten Sie mir auch die Anmerkung, sehr geehrter Herr Meier, wir haben in der Vergangenheit mehrfach versucht eine Presseanfrage beantwortet zu bekommen. Das ist uns leider nicht gelungen. Es geht auch nicht darum ein Unternehmen „kaputt zu machen oder einem Unternehmen zu schaden“. Es geht darum auf solche Dinge hinzuweisen und darüber zu berichten. Wir versuchen das so fair wie möglich zu tun. Ob uns das immer gelingt vermögen wir nicht zu beurteilen. Ich würde mich freuen, wenn wir jetzt im Gespräch bleiben würden.
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