Der Begriff „Genozid“ oder „Völkermord“ bezeichnet die systematische und absichtliche Vernichtung einer ethnischen, nationalen, rassischen oder religiösen Gruppe. Der Begriff wurde 1944 vom polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin geprägt, der ihn aus dem griechischen Wort „genos“ (Rasse, Volk) und dem lateinischen „cide“ (Töten) zusammensetzte.
Genozid ist ein schweres Verbrechen gegen das Völkerrecht und wurde in der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes der Vereinten Nationen von 1948 definiert. Gemäß dieser Definition umfasst Genozid Handlungen, die mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Dazu gehören unter anderem das Töten von Mitgliedern der Gruppe, das Zufügen von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden, das absichtliche Auferlegen von Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung der Gruppe abzielen, Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe und die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Genozide in der Geschichte umfassen tragische Ereignisse wie den Holocaust während des Zweiten Weltkriegs, den Völkermord in Ruanda 1994, das Massaker von Srebrenica 1995 und viele andere. Diese Ereignisse zeichnen sich durch gezielte Angriffe auf bestimmte Gruppen mit dem Ziel aus, diese zu eliminieren oder erheblich zu dezimieren. Die Verfolgung und Bestrafung von Genozid ist ein zentraler Bestandteil des internationalen Strafrechts.
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