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Genossengeld verbrannt: Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG

Skitterphoto (CC0), Pixabay
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So kann man diese Bilanz auf einen ganz einfachen Nenner bringen. Fast immer noch 2 Millionen Euro Bilanzverlust und das bei einer Genossenschaft – unglaublich!

Werden Sie bloß nicht Mitglied dieser Genossenschaft!

Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 8.378.729,17 7.563.660,09
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.283,00 2.283,00
II. Sachanlagen 8.375.926,17 7.560.857,09
III. Finanzanlagen 520,00 520,00
B. Umlaufvermögen 4.482.620,50 7.864.958,93
I. Vorräte 221.122,89 239.817,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.639.137,02 7.143.858,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 622.360,59 481.283,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.588,26 7.780,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.867.937,93 15.436.399,78

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 9.604.440,25 12.642.761,34
I. Geschäftsguthaben 28.644.048,60 37.054.166,65
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.332.387,49 -19.588.572,88
2. eingefordertes Kapital 16.311.661,11 17.465.593,77
II. Verlustvortrag 4.822.832,43 4.637.628,73
III. Jahresfehlbetrag 1.884.388,43 185.203,70
B. Rückstellungen 79.175,11 227.526,73
C. Verbindlichkeiten 3.176.916,94 2.560.112,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 7.405,63 5.999,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.867.937,93 15.436.399,78

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG

Firmensitz laut Registergericht: Berlin

Registereintrag: Genossenschaftsregister

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)

Register-Nr.: 620B

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die ausstehenden eingeforderten Einlagen wurden einzelwertberichtigt. Dabei wurde jedes Mitgliedskonto detailliert unter Hinzuziehung anwaltlicher Korrespondenz und Einschätzung auf Werthaltigkeit der Forderung überprüft.Die Prüfung erfolgte von Januar bis April 2021.
Die Nebenkostenvorauszahlungen und Abrechnungen wurden gemäß der Bruttomethode aktiviert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 5.525,05 EUR (Vorjahr: 5.524,77 EUR).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  2.159.700,75 EUR (Vorjahr: 1.548.085,01 EUR).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2020 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J.
TEUR TEUR TEUR TEUR
gegenüber Kreditinstituten 2.159,7 0,0 0,0 2.159,7
aus Lieferungen und Leistungen 170,4 170,4 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 846,8 846,8 0,0 0,0
Summe 3.176,9 1.017,2 0,0 2.159,7

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um die Forderungswertberichtigung auf die eingeforderte ausstehende Einlage in Höhe von TEUR 2.015.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 3,0.

Zahlen der Genossenschaftsmitglieder

Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder hat sich während des Geschäftsjahres wie folgt verändert:
Die Gesamtzahl der Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG beläuft sich zum 31.12.2020 auf 4.378 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme in Höhe von 28.644.048,60 Euro.
1.250 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme in Höhe von 8.411.651,95 Euro sind per 31.12.2020 aus der Genossenschaft ausgeschieden. 6 Mitglieder mit einer Haftsumme von 1.533,90 Euro sind neu beigetreten.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Frau Madlen Schwanebeck und Frau Marina Kögler (seit 1. Juni 2020). Vorstandsmitglieder Rüdiger Puttrus schied zum 30. April 2020 aus.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Dr. Wolfgang Keil, Herr Uwe-Karsten Reese und Herr Malte Monjé.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr 2020 Herr Dr. Wolfgang Keil.

Die Genossenschaft verzichtet in Anlehnung an § 286 HGB auf die Darstellung der Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020.

Angaben zum Geschäftsguthaben und den Haftsummen der Mitglieder

Die Gesamtzahl der Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG beläuft sich zum 31.12.2020 auf 4.378 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme in Höhe von 28.644.048,60 Euro.
1.250 Mitglieder mit einer Gesamthaftsumme in Höhe von 8.411.651,95 Euro sind per 31.12.2020 aus der Genossenschaft ausgeschieden.

Angaben zum zuständigen Prüfungsverband

Zuständiger Prüfungsverband der Genossenschaft ist:
DEGP Deutsch-Europäischer  Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.
Wasserstadt 16-18
06844 Dessau-Roßlau

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2020 in Höhe von TEUR 1.884 auf das Auseinandersetzungsguthaben anzurechnen.

Berlin, 25. Mai 2021 Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

gez. Vorstand Schwanebeck/​Kögler,  25.05.2021

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2021 festgestellt.

3 Kommentare

  • „Der Prüfer“ hatte mit seiner Frage vom 25.4.2022 völlig Recht! Wer hat das bei der Saxonia eG geprüft?
    Weiter muss die Frage gestellt werden, wer das aus welchen Gründen nicht geprüft bzw. in einer Prüfung nicht beanstandet hat?

    Zuständig für die gesetzliche Pflichtprüfung der Saxonia eG war -wie konnte es anders sein- der genossenschaftliche Prüfungsverband DEGP mit Sitz in Dessau, der jüngst wieder massiv negativ in die Schlagzeilen gekommen ist.

    Genossenschaftsberater bei der Saxonia eG war -wie konnte es anders sein- Frank-Peter Evertz, der ebenfalls ständig wegen der von ihm vorgenommenen Gründungen und Beratungen von Genossenschaften in den negativen Schlagzeilen ist.

    Bei der WSW Wohnsachwerte eG wurde wegen der kriminellen Geschäftspraktiken die dort Verantwortlichen im März 2024 vom Landgericht Weiden zu langjährigen Haftstrafen von bis zu 5 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Frank-Peter Evertz war hier Berater.

    Bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft eG, deren Gründer und Berater ebenfalls Herr Frank-Peter Evertz war, wurde der Vorstand, Thomas Sacher-Limberg, im Februar 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Stade verhaftet und sitzt seitdem in U-Haft. Er wartet auf die Eröffnung seines Strafverfahrens wegen Anlagebetruges, Untreue, Geldwäsche u.a. vor dem Landgericht Stade. Frank-Peter Evertz war hier ständiger Berater.

    Es wird aller höchste Zeit, dass sich die Staatsanwaltschaft einmal der Wurzel des Übels im Genossenschaftswesens annimmt und sich die Geschäftspraktiken einiger Genossenschaftsberater unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ganz genau ansieht. Im Falle des Frank-Peter Evertz pfeifen die Spatzen die Verdachtsmomente schon vom Dach.

    Der Prüfungsverband, bei dem die betreffenden Genossenschaften gehäuft in strafrechtlicher Hinsicht durch kriminelle Geschäftspraktiken ihrer Vorstände auffällig geworden sind, müsste von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, einmal auf Mark und Bein geprüft werden. Es fragt sich, warum das bis heute unterblieben ist.
    Beim DEGP, der jetzt seit mehr als zwei Jahren ohne erfolgreiche Qualitätsprüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer Berlin munter weiter die ihm angehörigen Genossenschaften prüft, liegt es auf der Hand, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Es stellt sich die Frage, ob die ihm angehörigen Genossenschaften in der Vergangenheit überhaupt ordnungsgemäß geprüft wurden und aktuell geprüft werden.
    Wenn das nicht der Fall ist, muss die Aufsichtsbehörde unverzüglich tätig werden. Unterlässt die Aufsichtsbehörde aber die erforderlichen Maßnahmen pflichtwidrig, kommt Staatshaftung in Betracht.
    Will das Land Sachsen-Anhalt wirklich einen Staatshaftungsfall provozieren, bei dem sich über 500 Mitgliedsgenossenschaften eines unter Staatsaufsicht stehenden Prüfungsverbandes am Land Sachsen-Anhalt schadlos halten könnten?

    Solche Schlagzeilen liest Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) ganz sicher ungern.

  • Sehr geehrte Damen und Herren

    ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom 28,06,23 denn Rest von der Ratenzahlung zu Überweisen,
    weil ich es für Neue Zähne auf Implantaten

    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz Elling

  • Zur Ursache des signifikanten Jahresfehlbetrags auch das KLEINGEDRUCKTE beachten:

    „Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um die Forderungswertberichtigung auf die eingeforderte ausstehende Einlage in Höhe von TEUR 2.015.“

    Die rund 2 Mio. Euro könnten uneinbringliche Forderungen gegen die 1250 ausgetretenen Mitglieder sein, die anwaltlich gut vertreten waren. Sollte es bei den verbleibenden 4378 Mitgliedern vergleichbar hohe strittige Forderungen geben, dann stehen weitere rund 7 Mio. Euro Eigenkapital – vielleicht auch mehr – „im Feuer“.

    Eine Rückstellung für Drohverluste findet man in der Bilanz allerdings nicht … wer hat das geprüft?

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