Genotec Wohnbaugenossenschaft – hässliche Aufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters

Vom Traum des Eigenheims in die Pleite

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG ist ein 2002 als Genotec Wohnbaugenossenschaft eG gegründetes Unternehmen, dass als Genossenschaft in den Genossen hohe Erwartungen weckte. Über Vertriebe wurden die Geschäftsmodelle an Privatanleger gebracht: Personen, die Interesse an Wohneigentum zur Eigennutzer hatten, konnten sparen und so später in eine Immobilie kommen. Leider endete das gerade für junge Familien so hoffnungsvolle Modell mit einer Katastrophe. Die Firma ging pleite.

Gutes Geld schlechtem Geld hinterher werfen?

Von ehemaligen Genossen der Genotec Wohnbaugenossenschaft haben wir erfahren, dass der Insolvenzverwalter in den letzten Wochen nun verstärkt Anleger anschreibt und versucht, offenstehende bzw. seiner Meinung nach fällige Raten einzutreiben. Natürlich ist die Empörung bei den betroffenen Genossen groß. Das zumindest können wir Telefongesprächen mit Genossen entnehmen, die genau das zur Zeit durchleben.

Müssen die ehemaligen Genossen noch zahlen?

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter natürlich verpflichtet, so viel an Masse zu generieren wie möglich.

Rechtliche Situation

Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz und wird abgewickelt. Die bisherigen Geschäftsführer, die kaufmännisch versagt haben, wurden abgelöst.

Beschluss_Insolvenzverwalter_Scheffler

Nach einigen Querelen ist neuer Insolvenzverwalter der Sanierungsexperte und angesehene Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler.

frank-rüdiger scheffler _ sanierungs- und restrukturierungsberatung

Problem – Zahlungspflichtige Genossen

Der Insolvenzverwalter steigt juristisch in den Geschäftsbetrieb ein und er muss – auch wenn es weh tun könnte – fällige Gelder und Verträge einziehen. Wer also eine Ratenverpflichtung hat, muss zahlen. Der Insolvenzverwalter hat  sogar rechtlich die Pflicht, so zu handeln, weil bei einzelnen Genossen mittlerweile auch das Thema Verjährung droht. Ansonsten droht dem Insolvenzverwalter die eigene Haftung aus dem § 60 Insolvenzordnung.

Spannungsverhältnis des Anlegerschutzes

Es gibt also Mitglieder bzw. Genossenschaft, die vor der Pleite eine Ratenvertrag unterschrieben haben und denen jetzt droht, dieses eingezahlte Geld wegen der Insolvenz verlustig zu gehen. Und gleichzeitig gibt es einen Insolvenzverwalter, der die Erfüllung des Ratenvertrages für die Zukunft verlangt. Diese Aufforderungsschreiben schocken. Jeder Anleger, der solch ein Schreiben bekommen hat, sollte dieses aber nicht einfach in den Papierkorb werfen, sondern im eigenen Interesse sich dann auch darum kümmern.

Was tun?

Kümmern heißt hier einen Rechtsanwalt, der mit der Angelegenheit Geno vertraut ist, einzuschalten, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, oder aber den direkten Kommunikationsweg mit dem Insolvenzverwalter zu suchen. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es gerade mit dem hier tätigen Insolvenzverwalter immer sozialverträgliche Lösungen für jeden Anleger gegeben hat. Das wird sicherlich auch hier so sein. Nur, wie gesagt Nichtstun und „Kopf in den Sand stecken“ hilft hier nicht, eine Lösung zu finden. Mitbekommen haben wir auch, dass der Insolvenzverwalter die Genossen hier auffordert, dass man sich nicht auf die Einrede der Verjährung beruft, denn dann müsste er in der Sache sofort Klage beim Gericht einreichen. Aus Sicht der Interessengemeinschaft sollte man dann auf die Einrede der Verjährung verzichten, wenn man selber seine Unterlagen daraufhin geprüft hat, ob möglicherweise die Verjährung der Forderung schon eingetreten ist.

Sollte Sie diesen Eindruck haben, dann teilen Sie dies bitte dem Insolvenzverwalter per Einschreiben/Rückschein mit und treten Sie in eine Kommunikation mit ihm ein. Kommunikation ist immer besser als zu klagen und sich vor Gericht auseinanderzusetzen.

2 Comments

  1. Roland Montag, 16.11.2020 at 16:20 - Reply

    Ich bin mir nicht sicher, dass hier noch jemand liest, aber trotzdem versuche ich es mal:
    1. Meine Frau und ich haben nun nach einigen Briefen und Mails (bisher kein Anwalt involviert) einen Vergleich angeboten bekommen. Der meiner Frau ist einer, bei dem ich nachdenke anzunehmen.
    Meiner ist aber von der Forderung gleich, lediglich wie der meiner Frau auf 36 Monate gesplittet.
    2. Ist hier schon jemand bekannt, der verklagt wurde uns bezahlen musste?
    3. Ich habe mich in dieser FB Gruppe angemeldet, aber bisher wurde ich noch nicht aufgenommen. Weiß jemand, wie lange das dauert?
    Die Annahme der Vergleiche ist bis zum 29.11.2020 befristet. Deshalb wäre ich froh gewesen, die Meinungen / Erfahrungen von anderen Betroffenen zu erfahren.

    Anmerkung der Redaktion:
    Der Vergleich ist möglicherweise die billigste Lösung denn ich kenne mittlerweile 7 Urteile von Landegreichten die alle dem Insolvenzverwalter recht geben. Geht man also vor Gericht trägt man zusätzlich ein großes Kostenrisiko.
    Danke für eine evtl. Antwort!!!

    • Susann Leupolt Mittwoch, 28.04.2021 at 12:16 - Reply

      Hallo Roland,

      ich kann dem nur zustimmen.
      Leider hat man nur die Möglichkeit den Vergleich anzunehmen oder vor Gericht zu gehen mit wenig Aussicht auf Erfolg. Nach mehreren Versuchen aus der Sache rauszukommen, bin ich letztendlich auch zu dem Schluss gekommen, den Vergleich anzunehmen. Den ich habe kein Geld diese Firma zu verklagen und vielleicht am Ende doch zu verlieren.
      Ich bin immer noch geschockt, denn ich habe insgesamt 27.000 Euro an Genotec verloren. Das war eigentlich für die Zukunft meiner Kinder geplant.

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