Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Genussschein immer ein Genuss?
Allgemeines

Genussschein immer ein Genuss?

Teilen

Zum Angebot der Firmen auf dem Grauen Kapitalmarkt gehören inzwischen auch Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen.

Diese Eigenemissionen unterliegen wie die hergebrachten Beteiligungen keiner wirksamen staatlichen Kontrolle. Das Gesetz schreibt nur vor, einen Verkaufsprospekt vorzulegen. Auf diesen Prospekt schaut zwar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aber das Amt achtet lediglich darauf, dass formale Vorgaben erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung unterbleibt. Zu einem ordnungsgemäßen Prospektinhalt gehört zum Beispiel eine ausführliche Darstellung der Risiken.

Das Risiko für den Anleger besteht in erster Linie in der Bonität des Anbieters. Muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden, werden die eigenen Wertpapiere fast immer vollständig wertlos. Für den Anleger bedeutet das: Im schlimmsten Fall verliert er jeden Euro.

Inhaberschuldverschreibungen und Genussscheine geben auch große bekannte Wirtschaftsunternehmen mit einer erstklassigen Bonität aus. Wer sein Geld in solchen Papieren anlegen möchte, tut gut daran, die Firmen mit einem untadeligen Ruf zu bevorzugen. Aber auch dies ist nicht in jedem Fall risikolos, wie Pleiten der Vergangenheit beweisen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Goldpreis erreicht erstmals 3.000 US-Dollar – Anleger in Panikmodus

Der Goldpreis hat am Freitag mit 3.000 US-Dollar pro Unze einen historischen...

Allgemeines

Eilanträge zurückgewiesen vom Bundesverfassungsgericht

Der alte Bundestag kann am Dienstag über Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen....

Allgemeines

US-Autobauer zögern mit Verlagerung der Produktion in die USA trotz Trumps Zollpolitik

US-Präsident Donald Trump fordert Automobilhersteller auf, ihre Produktion in die USA zu...