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Genussschein immer ein Genuss?

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Zum Angebot der Firmen auf dem Grauen Kapitalmarkt gehören inzwischen auch Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen.

Diese Eigenemissionen unterliegen wie die hergebrachten Beteiligungen keiner wirksamen staatlichen Kontrolle. Das Gesetz schreibt nur vor, einen Verkaufsprospekt vorzulegen. Auf diesen Prospekt schaut zwar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aber das Amt achtet lediglich darauf, dass formale Vorgaben erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung unterbleibt. Zu einem ordnungsgemäßen Prospektinhalt gehört zum Beispiel eine ausführliche Darstellung der Risiken.

Das Risiko für den Anleger besteht in erster Linie in der Bonität des Anbieters. Muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden, werden die eigenen Wertpapiere fast immer vollständig wertlos. Für den Anleger bedeutet das: Im schlimmsten Fall verliert er jeden Euro.

Inhaberschuldverschreibungen und Genussscheine geben auch große bekannte Wirtschaftsunternehmen mit einer erstklassigen Bonität aus. Wer sein Geld in solchen Papieren anlegen möchte, tut gut daran, die Firmen mit einem untadeligen Ruf zu bevorzugen. Aber auch dies ist nicht in jedem Fall risikolos, wie Pleiten der Vergangenheit beweisen.

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