Allgemeines

Genussscheine

Teilen

Zum Angebot der Firmen auf dem Grauen Kapitalmarkt gehören inzwischen auch Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen. Diese Eigenemissionen unterliegen wie die hergebrachten Beteiligungen keiner wirksamen staatlichen Kontrolle. Das Gesetz schreibt nur vor, einen Verkaufsprospekt vorzulegen.

Auf diesen Prospekt schaut zwar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Aber das Amt achtet lediglich darauf, dass formale Vorgaben erfüllt sind. Eine inhaltliche Prüfung unterbleibt. Zu einem ordnungsgemäßen Prospektinhalt gehört zum Beispiel eine ausführliche Darstellung der Risiken.

Das Risiko für den Anleger besteht in erster Linie in der Bonität des Anbieters. Muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden, werden die eigenen Wertpapiere fast immer vollständig wertlos. Für den Anleger bedeutet das: Im schlimmsten Fall verliert er jeden Euro.

Inhaberschuldverschreibungen und Genussscheine geben auch große bekannten Wirtschaftsunternehmen mit einer erstklassigen Bonität aus. Wer sein Geld in solchen Papieren anlegen möchte, tut gut daran, die Firmen mit einem untadeligen Ruf zu bevorzugen. Aber auch dies ist nicht in jedem Fall risikolos, wie Pleiten der Vergangenheit beweisen.

Quelle:VBZ NRW

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Nordstrom-Familie übernimmt Kontrolle zurück: Kauf für 6,25 Milliarden Dollar

Die bekannte US-Warenhauskette Nordstrom geht wieder in den Besitz ihrer Gründungsfamilie über....

Allgemeines

Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2025

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe...

Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...