Startseite Allgemeines Geplatzte PIM Gold GmbH Gläubigerversammlung vom 28. Februar 2020 in Offenbach – Gespräch mit Dr. Renald Metoja
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Geplatzte PIM Gold GmbH Gläubigerversammlung vom 28. Februar 2020 in Offenbach – Gespräch mit Dr. Renald Metoja

Tumisu (CC0), Pixabay
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Nun haben wir am heutigen Vormittag wie angekündigt ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter geführt, Dr. Renald Metoja.

Dr. Metoja hat nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Planung und Durchführung der Gläubigerversammlung vom Freitag den 28. Februar 2020 alleine in der Verantwortung des Amtsgerichtes Offenbach lag.

Der Insolvenzverwalter, also er, sei lediglich dort als redender Gast eingeladen gewesen bzw. als der mit der Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständige Insolvenzverwalter.

Bereits am Freitag haben wir dem Amtsgericht Offenbach, dem zuständigen Insolvenzgericht, eine Presseanfrage zu dem Vorgang am Freitag übermittelt. Eine Antwort dazu steht derzeit noch aus.

Natürlich haben wir Dr. Metoja auch gefragt, „wie man dann so schnell einen neuen Veranstaltungsort bekommen kann?“

Dr. Metoja bestätigte dann, dass innerhalb der Gläubigerversammlung, als man gesehen habe, dass das nichts wird an diesem Tag, man direkt eine Terminabstimmung mit dem Betreiber der Stadthalle Langen hätte treffen können. Deshalb sei man auch in der Lage gewesen, den Termin am Freitag zu benennen.

Dr. Metoja bestätigte auch, dass die erteilten Vollmachten zur Vertretung in der Gläubigerversammlung ihre Gültigkeit behalten würden, wenn dort nicht explizit der 28. Februar 2020 eingetragen sei.

Sollte der 28. Februar als Datum explizit eingetragen sein, sei es die Entscheidung des zuständigen Insolvenzgerichtes, wie diese Vollmachten zu bewerten seien.

Dr. Metoja geht nach eigener Einschätzung nicht davon aus, dass diese Veranstaltung bewusst als „Testballon“ geplant gewesen sei. Auf meine Frage hin, „ob das dann zumindest im Insolvenzgericht Folgen haben werde“, antwortete Dr. Metoja „Nein“.

Befragt haben wir Dr. Metoja dann auch noch, was eigentlich passiert, wenn am 24. März 2020 die Gläubigerversammlung zum Beispiel wegen des Coronavirus‘ erneut nicht stattfinden könnte? Nun, dann wird wiederum ein neuer Termin angesetzt. Dass eine solche Gläubigerversammlung im „schriftlichen Verfahren durchgeführt werden könnte“, sieht Dr. Metoja nicht.

Für ihn bedeutet diese nicht durchgeführte Gläubigerversammlung nicht, dass er nicht arbeitsfähig wäre. Wir sind voll handlungsfähig und handeln auch jeden Tag, so Dr. Metoja, im Interesse der Gläubiger.

Metoja erwartet auch in den nächsten drei Wochen, Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu bekommen, um dann entscheiden zu können, wen er von den Beschuldigten nun plant, in Regress zu nehmen. Hierzu will er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss eine Großkanzlei beauftragen.

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