Gericht bestätigt, dass das Winterwunderland nicht eröffnen darf
Hoppegarten, den 22. 11. 2021
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag der Jens Schmidt GmbH auf Erteilung der Erlaubnis für den Spezialmarkt abgelehnt.
Der Markt darf somit derzeit nicht eröffnet werden. Das Gericht folgt vollumfänglich der Auffassung der Verwaltung.
Quelle:
Pressemitteilung der Gemeinde Hoppegarten
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