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Gericht bestätigt, dass das Winterwunderland nicht eröffnen darf

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Gericht bestätigt, dass das Winterwunderland nicht eröffnen darf

Hoppegarten, den 22. 11. 2021

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag der Jens Schmidt GmbH auf Erteilung der Erlaubnis für den Spezialmarkt abgelehnt.

Der Markt darf somit derzeit nicht eröffnet werden. Das Gericht folgt vollumfänglich der Auffassung der Verwaltung.

Quelle:

Pressemitteilung der Gemeinde Hoppegarten

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