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Gericht bestätigt: Kein Anspruch der FDP auf Teilnahme am „rbb-Kandidatencheck“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 13. September 2024 eine wichtige Entscheidung zur Wahlberichterstattung getroffen. Es bestätigte, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zur Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ am 17. September 2024 einzuladen.

Kernpunkte der Entscheidung:

  1. Der FDP-Landesverband Brandenburg hatte gegen seine Nicht-Berücksichtigung in der Sendung geklagt.
  2. Das redaktionelle Konzept des rbb sieht vor, dass nur Spitzenkandidaten teilnehmen dürfen, deren Parteien:
    • bereits im Landtag vertreten sind, oder
    • laut Umfragen mehr als 5% der Stimmen bei der Wahl erhalten würden.
  3. Das Gericht urteilte, dass dieses Konzept verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist:
    • Es fällt unter die Rundfunkfreiheit des rbb.
    • Es verletzt nicht das Recht der FDP auf Chancengleichheit bei der Wahlberichterstattung.
  4. Die FDP ist derzeit nicht im Landtag vertreten und liegt in Umfragen unter 5%.
  5. Das Gericht betonte, dass die FDP im Gesamtkonzept der Vorwahlberichterstattung des rbb angemessen berücksichtigt wird.
  6. Der Beschluss ist unanfechtbar, also endgültig.

Diese Entscheidung unterstreicht die redaktionelle Freiheit öffentlich-rechtlicher Sender bei der Gestaltung von Wahlsendungen, solange kleinere Parteien in der Gesamtberichterstattung angemessen berücksichtigt werden.

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