Das Oberverwaltungsgericht entschied heute in Münster, dass das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens nicht weiter in der bisherigen Form vor dem Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten warnen darf.
Das Gericht entschied damit im Sinne eines Herstellers von E-Zigaretten, der das Amt verklagt hatte. In dem „unanfechtbaren“ Beschluss heißt es, die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in der elektrischen Zigarette verdampfen und inhaliert werden, seien kein Arzneimittel. Demnach wurde dem Ministerium untersagt, vor dem Verkauf zu warnen und dies damit zu begründen, dass das Produkt als Arzneimittel zugelassen werden müsse. Sonst sei der Vertrieb illegal.
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