Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Februar 2025 entschieden, dass einem iranischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss. Der Mann, der Mitglied der Demokratischen Partei Kurdistan-Iran (PDKI) ist, hatte sich in Deutschland politisch engagiert und argumentiert, dass ihm bei einer Rückkehr in den Iran Verfolgung drohe.
Hintergrund des Falls
Der Kläger, geboren 1988 in der iranischen Provinz West-Aserbaidschan, kam 2019 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Zunächst wurde seine Überstellung nach Kroatien im Rahmen der Dublin-Verordnung angeordnet, scheiterte jedoch. Später lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ab, ordnete seine Abschiebung in den Iran an und erkannte keine Abschiebungsverbote an.
Vor Gericht legte der Kläger Nachweise über seine Mitgliedschaft in der PDKI vor und machte geltend, dass er in Deutschland aktiv an Demonstrationen, Kundgebungen und sozialen Medien-Aktionen teilgenommen habe. Besonders die Überwachung durch den iranischen Geheimdienst und die Verfolgung politischer Oppositioneller waren zentrale Punkte seines Antrags.
Gerichtsentscheidung: Flüchtlingsstatus gerechtfertigt
Das Oberverwaltungsgericht sah die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling erfüllt. Besonders wichtig war die Einschätzung, dass die Mitgliedschaft in der PDKI eine erhebliche Gefährdung bei einer Rückkehr in den Iran darstellt.
Das Gericht begründete dies mit folgenden Punkten:
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Exilpolitische Aktivitäten:
- Der Kläger hat öffentlich sichtbar an Veranstaltungen teilgenommen.
- Seine Mitgliedschaft in der PDKI ist dokumentiert und nachweisbar.
- Seine Aktivitäten wurden in sozialen Medien und kurdischen Exilmedien verbreitet.
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Überwachung durch den iranischen Staat:
- Der iranische Geheimdienst beobachtet gezielt exilpolitische Aktivitäten.
- Besonders kurdische Oppositionelle stehen unter erhöhter staatlicher Repression.
- Es gibt zahlreiche Berichte über Festnahmen, Folter und Hinrichtungen politischer Aktivisten.
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Hohe Verfolgungswahrscheinlichkeit:
- Die PDKI wird vom iranischen Regime als bedrohliche Organisation eingestuft.
- Kurdische politische Aktivisten werden systematisch verfolgt.
- Der Kläger könnte bei einer Rückkehr sofort verhaftet und misshandelt werden.
Aufgrund dieser Erkenntnisse hob das Oberverwaltungsgericht das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald auf und verpflichtete das BAMF, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzusprechen.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil verdeutlicht die anhaltend schwierige Menschenrechtslage im Iran, insbesondere für kurdische Aktivisten. Es bestätigt, dass exilpolitische Aktivitäten und die Zugehörigkeit zu einer regimekritischen Partei ein hohes Risiko bei einer Rückkehr in den Iran darstellen können.
Das Urteil könnte auch wegweisend für ähnliche Asylverfahren sein, bei denen iranische Flüchtlinge mit politischem Engagement in Deutschland um Schutzstatus kämpfen.
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