Das Amtsgericht München hat es einer alten Dame verwehrt auf Kredit Warenkäufe beim Teleshopping zu tätigen.
Die 84 Jahre alte Großmutter aus dem Breisgau darf beim Teleshopping aus Altersgründen nicht in Raten zahlen . Weil sie die intern festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe überschritt, bot ihr die Betreiberin nur die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte an. Eine Klage gegen wegen Diskriminierung scheiterte und das Gericht lehnte es ab, der Käuferin 3.000 Euro zuzusprechen als Schmerzensgeld. AG München 171 C 28560/15
Nun denn.
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