Am 31.01.2022 wies das Landessozialgericht Essen (L 20 SO 174/21) die Klage eines Rentners ab, der zusätzlich zu Hartz IV auch noch Toilettengeld wollte. ….
Er sei tagsüber stundenlang draußen; die öffentlichen Toiletten seien teuer, er bräuchte 180 € extra – pro Monat. Das Gericht meinte: NÖ. Wenn die Stadt Essen keine kostenfreien Toiletten zur Verfügung stelle, dann sei das eine kommunalpolitische Entscheidung, ein Mehrbedarf nach dem Hartz IV Recht sei nicht vorgesehen.
Nun gut: Tipp der Redaktion – Toiletten in Gerichtsgebäuden sind kostenlos; ebenso bei Behörden und so weiter.
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