Das Sozialgericht Aachen entschied am Freitag, dass eine bösartige Hauterkrankung, die ein Dachdecker erleidet, den Status einer Berufskrankheit hat.
Damit gab das Gericht einem Dachdenker recht, der 40 Jahre lang zum Teil ungeschützt in der Sonne gearbeitet hatte und krank wurde. Eine Anerkennung als Berufskrankheit wurde von der Berufsgenossenschaft abgelehnt. Die Richter sahen dies anders und entschieden im Sinne des Dachdeckers. Angesichts des wissenschaftlich belegten erhöhten Risikos für Menschen mit Arbeitsplatz unter freiem Himmel gebe es keinen vernünftigen Zweifel an dem Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf.
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