Das Landgericht Mainz hat die Forderung einer Frau nach Schmerzensgeld aufgrund eines mutmaßlichen Corona-Impfschadens zurückgewiesen. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus, und die Klägerin wird die Verfahrenskosten tragen müssen. Obwohl das Urteil noch nicht endgültig ist, plant der Rechtsanwalt der Frau, Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz einzulegen und bezeichnete die Entscheidung als „Fehlurteil“. Die Frau, die nach ihrer Impfung mit dem Astrazeneca-Vakzin behauptet, ihr Gehör vollständig verloren zu haben, hatte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro gefordert.
Trotz der Anerkennung ihres Impfschadens durch die Berufsgenossenschaft zeigte sich die Klägerin unverständlich über die Entscheidung des Landgerichts. Ihr Rechtsbeistand wies auf ein ähnliches Verfahren beim Oberlandesgericht Bamberg hin, in dem das Gericht den Informationsumfang von Astrazeneca über mögliche Nebenwirkungen in Frage stellte und ein entsprechendes Gutachten anforderte.
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