Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Fall entschieden, dass eine muslimische Frau aus Neuss keinen automatischen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung hat, um beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Allerdings muss die Bezirksregierung Düsseldorf ihren Antrag erneut prüfen.
Kernpunkte des Urteils:
1. Verfassungsmäßigkeit: Das 2017 eingeführte Verhüllungsverbot am Steuer wurde als verfassungskonform bestätigt. Es dient der Identifizierbarkeit bei Verkehrskontrollen und dem Schutz der Sicht des Fahrers.
2. Kein Rechtsanspruch: Die Klägerin hat keinen direkten Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde.
3. Fehlerhafte Ermessensausübung: Die Bezirksregierung Düsseldorf muss ihre Ablehnung überdenken, da sie die Religionsfreiheit nicht ausreichend gegen andere Belange abgewogen hat.
4. Unzutreffende Annahmen: Das Gericht widerlegte Behauptungen der Behörde zur Beeinträchtigung nonverbaler Kommunikation und der Rundumsicht durch den Niqab.
5. Alternative Lösungen: Die Behörde muss Alternativen wie die Nutzung eines Fahrtenbuchs zur Identifizierung in Betracht ziehen.
Das Gericht ließ keine Revision zu, erlaubte aber eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Dieses Urteil unterstreicht die Komplexität der Abwägung zwischen religiöser Freiheit und Verkehrssicherheit und fordert eine sorgfältigere Prüfung individueller Fälle durch die Behörden.
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