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Gericht sagt ja zu Insolvenzplan der KTG Agrar

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Der Dumme ist auch hier wieder einmal der Anleger, der dem Unternehmen KTG Agrar sein sauerverdientes Geld zur Verfügung gestellt hat. 3% bleiben nun für ihn übrig oder anders ausgedrückt: für 50.000 Euro einbezahltes Kapital erhält man dann 1.500 Euro zurück. Eigentlich unglaublich, aber hier wohl eine nicht weg zu diskutierende Tatsache. Grundlage dieses Verlustes ist der Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin, den vorgelegten Insolvenzplan so zu genehmigen. Wegen der geringen Quote hatten die Anleihegläubiger den Insolvenzplan bei der Abstimmung am 3. Februar abgelehnt, während die anderen Gläubigergruppen Zustimmung signalisiert hatten. Das machte letztlich die Entscheidung des zuständigen Gerichts erforderlich. Die ist nun da und damit auch die Gewissheit für die Anleihegläubiger über den annähernden Totalverlust für sie.

 

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