Samsung habe sich bei der Gestaltung des „Galaxy Tab 10.1“ zu sehr an Apples iPad 2 orientiert zu haben.
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am Donnerstag die einstweilige Verfügung, wonach Samsungs Tablet Galaxy in Deutschland nicht verkauft werden darf, da das koreanische Gerät verletze Patentrechte verletze. Samsung kam indes mit seiner Linie, es habe lange vor Apples iPad ähnlich aussehende Geräte gegeben, nicht durch.
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