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Gericht: Verfassungsschutz-Abhöraktion in Berlin rechtswidrig

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach Urteilen des Berliner Verwaltungsgerichts jahrelang rechtswidrig Telefone von linken Aktivisten abgehört sowie Mails und Post kontrolliert.

Mit dem Urteil gab das Gericht insgesamt acht Klagen des Bundesinnenministeriums statt. Die Abhöraktionen fanden im Zeitraum von 2006 bis 2008 statt. Mit dieser Maßnahme wollten die Verfassungsschützer der linksextremistischen Gruppierung «militante gruppe» auf die Spur kommen. Eine Verbindung zu den Abgehörten ergab sich jedoch nicht.

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