Am Montag begann vor dem Münchner Landgericht in Abwesenheit der Prozess gegen einen Mann, der in Dachau einen Staatsanwalt getötet haben soll.
Das Gericht entschied nun, dass der Prozess nun auch ohne den Mann fortgeführt werden soll. Der Vorsitzende Richter begründete seine Entscheidung mit der Vorsätzlichkeit, mit der der 55-Jährige seine Erkrankung herbeigeführt habe. Der Verteidiger legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob tatsächlich ohne den Angeklagten verhandelt werden darf.
Im Januar hatte der insolvente Transportunternehmer im Dachauer Amtsgericht den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen.
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