Startseite Allgemeines Geringwertige Wirtschaftsgüter
Allgemeines

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Teilen

Bis zur Umstellung der in Deutschland genutzten Währung auf den Euro in 2002 war die Zahl  „800“ ein fester Begriff – aber in Deutsche Mark.

Der Grenzwert wurde mit der Euro-Angleichung auf Euro 410 festgesetzt. Reminiszenzen ließen weiter von der Zahl „800“ träumen. Wirtschaftlich war das natürlich nicht zu verstehen.

Aber nun haben sich Anfang März Union und SPD endgültig über den neuen Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter verständigt. Er soll zum Jahreswechsel auf 2018 auf 800 Euro steigen. Unternehmen und Selbständige können hoffen kleinere Anschaffungen künftig schneller steuerlich geltend machen zu können.

„Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten“, betonte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Entlastung fördere Investitionen. Produzierende Unternehmen hätten mit der Neuregelung ein Verkaufsargument mehr, sagte der CDU-Politiker Christian von Stetten dieser Zeitung.

Ihre Vertreter könnten werben, dass ihre Produkte voll steuerlich berücksichtigt würden. Üblicherweise sind Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abzuschreiben. Der Werteverzehr ist auf Listen festzuhalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter können hingegen im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden – nun ab 01. Januar 2018.

Das klingt natürlich prima, aber die Einigung der Koalition ist noch kein fertiges Gesetz… Auch wenn Bundesministerin Zypries sich – wie oben dargestellt – freut, sollten die unternehmerischen Bürger abwarten, ob die Erhöhung wirklich kommt. Die Ministerin erklärt jedenfalls schon mal: Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten – wenn denn alles durchgeht und daraus die Änderung des relevanten Gesetzes erfolgt.

Das fördert – wie oben dargestellt – Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel, sofort abschreiben. „Dafür habe ich mich schon lange eingesetzt“, sagt sie (BMWi, Pressemitteilung vom 07.03.2017).

Weitere Vorteile können aus der „Poolabschreibung“ entstehen. In dem Fall werden Posten, die nicht mehr als 1000 Euro wert sind, zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Diese Möglichkeit soll es weiter geben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Antarktis: Klimawandel macht Forschern das Leben schwer (und das Eis dünn)

Willkommen in der Antarktis, wo sich nicht nur Pinguine den Kopf kratzen,...

Allgemeines

Südkorea:Daten aus erster Blackbox der Jeju-Air-Maschine ausgewertet

Die südkoreanischen Behörden haben die Daten einer der Blackboxes der verunglückten Jeju-Air-Maschine...

Allgemeines

Mit wem denn? Wirtschaftsverbände fordern Kurswechsel und fragen nach Partnern für Reformen

Weniger Bürokratie, geringere Steuern, günstigerer Strom – das ist die klare Botschaft...

Allgemeines

Ermittlungen nach tödlicher Baggerfahrt in Grünsfeld: Motiv weiterhin unklar

Nach einer zerstörerischen Baggerfahrt und den tödlichen Polizeischüssen auf den 38-jährigen Fahrer...