Die Insolvenz der German Pellets GmbH wirft die Frage nach der Wiederherstellung des Marktvertrauens im Regelungszusammenhang des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 auf. Nach § 37 p Abs. 2 WpHG kann die BaFin eine Prüfung der Jahresabschlüsse bei Unternehmen am öffentlichen Kapitalmarkt gemäß § 342 b Abs. 2 Satz 2 HGB (Adressatenkreis) veranlassen, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Die Aufgabe der Durchführung obliegt der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) seit dem 01.07.2005.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/german-pellets-insolvenz-zeigt-ueberhoehte-fehlertoleranzen-bei-jahresabschluessen-im-anleihemarkt_079803.html
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