Das fordert der Insolvenzverwalter nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens der German Pellets Genussrechte GmbH werden Inhaber von Genussscheinen vom Insolvenzverwalter angeschrieben u. Worum geht es genau? Diesen sogenannte Barausgleichsbetrag haben die Anlege der German Pellets Genussrechte im Rahmen eines Angebots der German Pellets GmbH dafür erhalten, dass sie die Genussrechte 10/15 der German Pellets Genussrechte GmbH in Genussscheine der German Pellets GmbH umtauschen sollten (umgetauscht haben).Eine Art freiwilligem Bonus des Unternehmens, sicherlich aber auch um die Anleger zu motivieren ihr Geld nicht aus dem Unternehmen abzuziehen.Nun vertritt der Insolvenzverwalter die subjektive Ansicht die Barausgleichszahlung durch die German Pellets Genussrechte GmbH sei eine unentgeltliche Leistung an die Anleger , was den Insolvenzverwalter nun zur Anfechtung und Rückforderung der Barausgleichszahlung an die Anleger berechtige.
Seinen Aussagen nach war laut der Umtauschbedingungenr nicht die German Pellets Genussrechte GmbH sondern die German Pellets GmbH zur Zahlung des Barausgleichsbetrages verpflichtet.
Natürlich weist auch der Insolvenzverwalter daraufhin, da wenn der Anleger nicht freiwillig diese Geld zurückbezahle, der Insolvenzverwalter dies auch Einklagen könne. Nun keine Angst vor markigen Worten eines Insolvenzverwalters sollten Anleger haben die hier betroffen sind, sondern sich rechtlichen Rat einholen von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Kommentar hinterlassen