Denn genau das ist eine Genussrechtsbeteiligung immer, dabei ist das völlig egal, wer die emittiert. Ob Ihre Kapitalanlage ein Genuss war, wissen sie erst dann, wenn sie Ihr Geld zurückbekommen haben. Deshalb, Genussrechte als alternative Anlageform völlig in Ordnung, aber nur dann, wenn Sie sich des Risikos für ihr Kapital bewusst sind. Für die Altersvorsorge sind solche Produkte keinesfalls geeignet.
Kommentar hinterlassen