Natürlich ist das mal wieder eine unschöne Diskussion für das betroffene Unternehmen. Vor allem weil auch die Berichterstatter nicht unbedingt mit qualifiziertem Fachwissen glänzen. Wollen und müssen sie ja auch nicht, denn hätten Sie Fachwissen, hätte es die Story in weiten Teilen vielleicht nicht gegeben.
Um das aber auch mal klar zu sagen: Dass das Unternehmen hier sicherlich Fehler gemacht haben dürfte, ist wohl jedem klar. Ein Fehler war es vielleicht auch, die berühmte Kanzlei Höcker zu beauftragen.
Zumindest war es ein Fehler, dass in der Stellungnahme des Unternehmens darauf hingewiesen wurde: „man dürfe aus dem Schreiben nicht zitieren“. Was für ein Bullshit! Was sollen solche „Mund-verbieten-Briefe“? Verstärken diese nicht noch mehr den Eindruck, „dass es da etwas zu verbergen gibt?
Leider ist die Berichterstattung von sehr viel Oberflächlichkeit geprägt, vor allem was das Wissen um das Thema „Denkmalschutzimmobilie“ betrifft. Man kann da nicht einfach eine Immobilie kaufen und dann „darauf los sanieren“, wie man gerade will.
Glauben Sie mir, ich habe 20 Jahre berufliche Erfahrung darin, ich weiß, worüber ich rede. Ich habe nahezu kein Projekt im Denkmalschutzbereich ohne zeitliche Verzögerung umsetzen können, denn irgend etwas kam während der Sanierung immer dazwischen, was man – bevor man weiter sanieren konnte – mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abstimmen und genehmigen lassen musste.
Auch muss man alle Wohnungen verkauft haben, bevor man anfängt zu sanieren, sonst geht die steuerliche Abschreibung „flöten“, denn Erwerber einer solchen Denkmalschutzimmobilie kaufen einen Grundstücksanteil, einen Anteil an der Altbausubstanz und erteilen dann einen Sanierungsauftrag, der nach der Makler- und Bauträger-Verordnung abgewickelt wird.
Das bedeutet, ganz einfach gesagt, dass der Erwerber der Immobilie zu keinem Zeitpunkt etwas bezahlen muss, was nicht schon baulich umgesetzt wurde. Der Bauträger ist in finanzieller Vorleistung, nicht der Kunde.
Auch bei uns haben sich in den letzten Jahren Kunden über das Unternehmen beschwert. Wir haben uns „still und unaufgeregt“ mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und eine Lösung für die verärgerten Kunden gefunden. Aktuell ist mir kein Kunde bekannt, der sein Geld nicht bekommen hätte, als er den Kaufvertrag auflösen wollte oder für den es nicht eine andere zufriedenstellende Lösung gab.
Was die Anlegersituation in Asien bzw. England betrifft, können wir keine Aussagen machen, da wir weder einen Anleger dort kennen, noch die rechtliche Situation der Anleger dort beurteilen können.
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