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German Startups Group GmbH & Co. KGaA

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German Startups Group GmbH & Co. KGaA

Berlin

Öffentliches Aktienrückkaufangebot
der
German Startups Group GmbH & Co. KGaA
Platz der Luftbrücke 4-6, 12101 Berlin
an ihre Kommanditaktionäre
zum Erwerb von insgesamt bis zu 542.700 auf den Namen lautenden
nennwertlosen Stückaktien der German Startups Group GmbH & Co. KGaA
(ISIN DE000A1MMEV4 / WKN A1MMEV) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von
EUR 2,00 je Aktie

Annahmefrist:
31.08.2020, 0:00 Uhr bis 13.10.2020, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)

1 Allgemeine Informationen und Hinweise

1.1 Grundlagen

Das Aktienrückkaufangebot der German Startups Group GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HR B 160736 B, („Gesellschaft“ oder „German Startups Group“), ist ein freiwilliges öffentliches Rückkaufangebot zum Erwerb eigener Aktien („Angebot“) und bezieht sich auf Aktien der Gesellschaft mit der ISIN DE000A1MMEV4 / WKN A1MMEV („German Startups Group-Aktie“). Die Aktien sind in den Handel im Freiverkehr und dort in das Teilsegment Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

1.2 Durchführung nach deutschem Recht

Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Eine Durchführung des Angebots nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht. Es sind daher auch keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

Die Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.german-startups.com

bezwecken weder die Abgabe des Angebots noch eine Veröffentlichung des Angebots noch ein öffentliches Werben nach Maßgabe ausländischen Rechts.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) sind auf dieses Angebot u.a. deshalb nicht anzuwenden, da das WpÜG gemäß § 1 Abs. 1 WpÜG nur auf Angebote von Wertpapieren anzuwenden ist, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und der Freiverkehr und das Teilsegment Open Market (Scale) nicht zu den organisierten Märkten gehören.

1.3 Veröffentlichung der Angebotsunterlage, Erklärungen und Mitteilungen

Die Gesellschaft hat am 22.07.2020 ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch veröffentlicht. Die Ad-hoc-Mitteilung ist auch unter der Rubrik „Für Aktionäre – Veröffentlichungen“ auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.german-startups.com

abrufbar.

Diese Angebotsunterlage wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.german-startups.com

unter der Rubrik „Für Aktionäre – Veröffentlichungen“ veröffentlicht.

1.4 Verbreitung und Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Das Angebot richtet sich an die Kommanditaktionäre der German Startups Groups GmbH & Co. KGaA („German Startups Group-Aktionäre“). German Startups Group-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sollten berücksichtigen, dass diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kein öffentliches Erwerbsangebot nach dem jeweiligen ausländischen Recht darstellt. German Startups Group-Aktionäre, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden gebeten, die nachstehenden Ausführungen zu beachten.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsunterlagen oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen oder anderer das Angebot betreffender Informationsgrundlagen kann den Regelungen (insbesondere Beschränkungen nach Maßgabe) anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland ist nicht beabsichtigt.

Die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann anderen Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen oder dort das Angebot annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Soweit ein depotführendes Kreditinstitut bzw. ein depotführendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens („depotführendes Institut“) gegenüber seinen Kunden Informations- oder Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit dem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist dieses gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.

Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsunterlage oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Ferner übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Gesellschaft für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.5 Stand der Informationen

Sämtlich in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können, ohne dass die Gesellschaft in diesem Fall zu einer Aktualisierung der Angebotsunterlage verpflichtet ist.

2 Das Angebot

2.1 Gegenstand des Angebots

Die German Startups Groups GmbH & Co. KGaA, Berlin, bietet hiermit den German Startups Group-Aktionären an, von ihnen gehaltene, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit der ISIN DE000A1MMEV4/ WKN A1MMEV zum Kaufpreis von EUR 2,00 je Aktie („Angebotspreis“) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 542.700 Stück Aktien, was 5,0 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Die Gesellschaft behält sich eine Erhöhung der Stückzahl, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist, vor („Angebotserhöhung“). Sofern im Rahmen dieses Angebots mehr als 542.700 Stück Aktien zum Erwerb angedient werden, werden die Annahmeerklärungen nach Maßgabe der Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Angebotserhöhung verhältnismäßig berücksichtigt.

2.2 Beginn und Ende der Annahmefrist

Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am Montag, den 31.08.2020 0:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am Dienstag, den 13.10.2020, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Annahmefrist“).

Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist einmalig oder mehrmals zu verlängern. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich und vor Ablauf der Annahmefrist bzw. der verlängerten Annahmefrist im Bundesanzeiger bekanntmachen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.german-startups.com

unter der Rubrik „Für Aktionäre – Veröffentlichungen“ veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

2.3 Bedingungen und Genehmigungen

Dieses Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande kommenden Kauf- und Übertragungsverträge sind von keinen Bedingungen und behördlichen Genehmigungen abhängig, mit Ausnahme der im Fall der Überannahme erfolgenden verhältnismäßigen Berücksichtigung der Annahmeerklärungen nach Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage.

3 Durchführung des Angebots

Die Gesellschaft hat die Quirin Privatbank AG, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin, mit der technischen Abwicklung des Angebots beauftragt („Abwicklungsbank“).

3.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Die German Startups Group-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist nach Ziffer 2.2 der Angebotsunterlage schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrer Depotbank erklären.

Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die German Startups Group-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, fristgerecht bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, in die ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP umgebucht worden sind („Zum Rückkauf eingereichte German Startups Group-Aktien“). Die Umbuchung wird durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Die Umbuchung der German Startups Group-Aktien in die separate ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchung bis 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird, also bis Donnerstag, 15.10.2020, 18:00 (Ortszeit Frankfurt am Main). Bankarbeitstag meint einen Tag, an dem (i) Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind und (ii) das Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) oder ein anderes vergleichbares System funktionsbereit ist.

3.2 Weitere mit der Annahme verbundenen Erklärungen

Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre, dass sie das Angebot der Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annehmen.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre ihre Depotbank an, (i) die zum Rückkauf eingereichten Aktien zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen, aber in die separate ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP bei der Clearstream Banking AG umzubuchen; und (ii) ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, nach Maßgabe der gegebenenfalls erforderlichen teilweisen Berücksichtigung der Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage die zum Rückkauf eingereichten Aktien mit der separaten ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Abwicklungsbank auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Mit der Annahme des Angebots beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre die Abwicklungsbank sowie ihre jeweilige Depotbank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 alle zur Abwicklung dieses Rückkaufangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den zum Rückkauf eingereichten Aktien auf die Gesellschaft herbeizuführen.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre ihre Depotbank an, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Gesellschaft über die Abwicklungsbank unmittelbar oder über die Depotbank die für die Bekanntgabe des Ergebnisses dieses Angebots erforderlichen Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot der Depotbank bei der Clearstream Banking AG in die separate ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP eingebuchten, zum Rückkauf eingereichten Aktien börsentäglich mitzuteilen.

Mit der Annahme des Angebots übertragen die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre die zum Rückkauf eingereichten Aktien vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist und vorbehaltlich einer lediglich teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer Angebotserhöhung Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf die Gesellschaft.

Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre, dass ihre zum Rückkauf eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

Die unter dieser Ziffer 3.2 aufgeführten Aufträge, Erklärungen, Vollmachten und Weisungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots mit der Erklärung der Annahme unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben. German Startups Group-Aktionäre, die diese Aufträge, Erklärungen, Vollmachten und Weisungen nicht unwiderruflich erteilen oder abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten.

3.3 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem betreffenden German Startups Group-Aktionär und der Gesellschaft vorbehaltlich einer lediglich teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärung gemäß Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage ein Kauf- und Übertragungsvertrag über die jeweils zum Rückkauf eingereichten Aktien nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zustande.

3.4 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die Clearstream Banking AG zur Gutschrift an die Depotbanken Zug um Zug gegen Übertragung der zum Rückkauf eingereichten Aktien und gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nach Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage auf das Depot der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG zur Übertragung an die Gesellschaft. Die Gesellschaft wird mit Zahlung des Kaufpreises an die Clearstream Banking AG von ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises frei.

Soweit zum Rückkauf eingereichte Aktien im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen nicht durch die Gesellschaft zurückgekauft werden konnten, werden die Depotbanken angewiesen, diese in die ursprüngliche ISIN DE000A1MMEV4 / WKN A1MMEV zurück zu buchen.

Die Clearstream Banking AG wird die zum Rückkauf eingereichten Aktien, die die Gesellschaft im Rahmen dieses Angebots und gegebenenfalls nach Maßgabe der teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen gemäß Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage erwirbt, auf das Depot der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking AG buchen. Dies geschieht Zug um Zug gegen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises durch die Gesellschaft über die Clearstream Banking AG an die jeweiligen Depotbanken der dieses Angebot annehmenden German Startups Group-Aktionäre. Die jeweilige Depotbank ist beauftragt, den Angebotspreis dem Konto gutzuschreiben, das in der schriftlichen Annahmeerklärung des jeweiligen German Startups Group-Aktionärs genannt ist. Der Kaufpreis wird voraussichtlich am sechsten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist der jeweiligen Depotbank zur Verfügung stehen.

Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Annahmeerklärungen kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die Gutschrift der auch dann unverzüglich vorzunehmenden Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern.

3.5 Teilweise Berücksichtigung von Annahmeerklärungen

Das Angebot bezieht sich vorbehaltlich einer Angebotserhöhung auf insgesamt 542.700 Stück Aktien, das entspricht 5,0 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die Depotbanken mehr als 542.700 Stück Aktien zum Erwerb eingereicht werden und die Gesellschaft von ihrem Recht zur Angebotserhöhung keinen Gebrauch macht oder trotz einer solchen Angebotserhöhung eine Überannahme des Angebots vorliegt, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, das heißt im Verhältnis der Gesamtzahl der Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (542.700 Stück Aktien vorbehaltlich einer Angebotserhöhung), zur Anzahl der insgesamt eingereichten Aktien der Gesellschaft. Das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste volle Zahl abgerundet. Spitzen bleiben unberücksichtigt.

Die Gesellschaft macht dabei von der in der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vorgesehenen Möglichkeit der bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück Gebrauch.

3.6 Angebotserhöhung

Wird das Angebot von den German Startups Group-Aktionären für mehr als 542.700 Stück Aktien angenommen, kann die Gesellschaft die Zahl der Aktien, auf deren Erwerb das Angebot gerichtet ist, durch einseitige Erklärung erhöhen („Angebotserhöhung“). Die Gesellschaft wird eine Angebotserhöhung gegenüber den Depotbanken zusammen mit der Abwicklung innerhalb der Annahmefrist erklären und außerdem die Angebotserhöhung durch Veröffentlichung in den unter Ziffer 9 der Angebotsunterlage bestimmten Medien mitteilen. Die Angebotserhöhung kann innerhalb der Grenzen der von der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 beschlossenen Ermächtigung erklärt werden und kann sich auf alle Aktien beziehen, für die dieses Angebot angenommen wurde, oder auf jede andere, das ursprüngliche Angebotsvolumen von 542.700 Stück überschreitende Stückzahl begrenzt werden.

3.7 Kosten, Spesen und Gebühren

Alle mit der Annahme des Angebots und der Übertragung der Aktien verbundenen Kosten, insbesondere die von den Depotbanken erhobenen Kosten, Spesen und Gebühren, sind von den German Startups Group-Aktionären selbst zu tragen.

3.8 Rücktrittsrecht

German Startups Group-Aktionäre, die dieses Angebot angenommen haben, steht ein vertragliches Rücktrittsrecht von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag nicht zu.

3.9 Kein Börsenhandel mit eingereichten German Startups Group-Aktien

German Startups Group-Aktionäre können ihre zum Rückkauf in die ISIN DE000A289WP1 / WKN A289WP eingereichten Aktien nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Aktien aufgrund dieses Angebots veräußert werden oder wegen einer eventuellen Überzeichnung zurückgegeben werden. Der Handel der unter ISIN DE000A1MMEV4 / WKN A1MMEV gebuchten German Startups Group-Aktien bleibt unberührt.

4 Grundlagen des Angebots zum Erwerb eigener Aktien

4.1 Kapitalstruktur

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 10.854.000,00 und ist in 10.854.000 nennbetragslose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

4.2 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Juli 2019 hat die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien wie folgt ermächtigt:

a)

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

b)

Die Ermächtigung wird am 17. Juli 2019 wirksam und gilt bis zum 16. Juli 2024.

c)

Der Erwerb erfolgt nach Ermessen der persönlich haftenden Gesellschafterin und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen.

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA® Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.

Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

(…)

Der Text des Ermächtigungsbeschlusses ist in seinem vollständigen Wortlaut in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger am 6. Juni 2019 veröffentlicht.

4.3 Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausübung der Ermächtigung

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat am 21.08.2020 beschlossen, von den durch die Hauptversammlungen am 17. Juli 2019 erteilten Ermächtigungen (siehe Ziffer 4.2) Gebrauch zu machen und, mit dem Vorbehalt einer Angebotserhöhung, bis zu 542.700 Stück Aktien der German Startups Groups GmbH & Co. KGaA durch ein an alle Kommanditaktionäre gerichtetes öffentliches Angebot zu einem Kaufpreis von EUR 2,00 je Aktie zu erwerben. Die Gesellschaft macht dabei von der in der Ermächtigung vorgesehenen Möglichkeit zu einer bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Kommanditaktionär Gebrauch.

4.4 Entwicklung des Bestands eigener Aktien

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots keine eigenen Aktien. Nach erfolgreicher Durchführung des Angebots würde die Gesellschaft vorbehaltlich einer Angebotserhöhung insgesamt 542.700 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 542.700 halten, was 5,0 % des Grundkapitals entspricht.

5 Angebotspreis

Der Angebotspreis für eine auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der German Startups Groups GmbH & Co. KGaA beträgt

EUR 2,00.

Nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juli 2019 darf der gebotene Kaufpreis je Aktie ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Das Angebot kann gemäß der Ermächtigung angepasst werden, falls sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots nicht unerhebliche Kursabweichungen von dem nach vorstehender Maßgabe ermittelten Betrag ergeben. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs vor Veröffentlichung der Anpassung, auf den die 5 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten anzuwenden ist (siehe Ziffer 4.2).

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

Bezogen auf die letzten zehn Handelstage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots ergab sich als arithmetisches Mittel der Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel ein Betrag von EUR 1,85.

Der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,00 enthält gegenüber diesem durchschnittlichen Börsenkurs einen Aufschlag von ca. 8 % und bewegt sich innerhalb der in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juli 2019 vorgegebenen Preisspanne.

6 Rechte der Gesellschaft aus eigenen Aktien, Verwendungszweck

Aus Aktien, die in Verbindung mit diesem Angebot erworben werden, stehen der Gesellschaft keine Rechte zu, insbesondere erwächst der Gesellschaft aus ihnen kein Stimm- und Dividendenrecht. Die Gesellschaft beabsichtigt, gemäß diesem Rückkaufangebot erworbene Aktien einzuziehen.

Der mitgliedschaftliche Einfluss der German Startups Group-Aktionäre, die dieses Angebot nicht annehmen, nimmt damit potentiell zu und die Beteiligung eines solchen Aktionärs erhält im Verhältnis ein höheres Gewicht.

7 Auswirkungen des Angebots

Der Kurs der German Startups Group-Aktie könnte dadurch beeinflusst sein, dass die Gesellschaft am 22.07.2020 ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots mit einem Angebotspreis von EUR 2,00 je Aktie bekannt gegeben hat. Es ist ungewiss, wie sich der Kurs der German Startups Group-Aktie während oder nach Ablauf der Annahmefrist entwickeln wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach Durchführung des Angebots und in Abhängigkeit von der Annahmequote das Angebot und die Nachfrage nach German Startups Group-Aktien geringer sein wird als heute und somit die Handelsliquidität der German Startups Group-Aktie sinken wird. Eine mögliche Einschränkung der Handelsliquidität könnte auch zu stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen.

8 Steuern

Die Annahme dieses Angebots führt nach Maßgabe des unter Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage beschriebenen Zuteilungsverfahrens zur Veräußerung der betroffenen Aktien. Die Gesellschaft empfiehlt den German Startups Group-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen.

9 Veröffentlichungen

Die Gesellschaft wird nur das Endergebnis des Angebots auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.german-startups.com

sowie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger veröffentlichen, und zwar voraussichtlich am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also am 20.10.2020. Ferner wird die Gesellschaft im Falle einer Überannahme des Angebots nach Maßgabe der Ziffer 3.5 der Angebotsunterlage darüber hinaus unverzüglich die Zuteilungsquote veröffentlichen, mit der die Annahmeerklärungen verhältnismäßig zu berücksichtigen sind, sowie ob und in welchem Umfang die Gesellschaft von der Möglichkeit der Angebotserhöhung Gebrauch macht. Die Gesellschaft behält sich zudem weitere Veröffentlichungen vor.

Ergänzungen oder Änderungen des Angebots werden in der gleichen Weise veröffentlicht wie diese Angebotsunterlage.

Die genannten sonstigen Veröffentlichungen und weitere Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot erfolgen nur im Internet unter

www.german-startups.com

sofern nicht im Einzelfall weitergehende gesetzliche Veröffentlichungspflichten bestehen.

10 Rückfragen und weitere Informationen

Rückfragen im Zusammenhang mit dem Angebot bitten wir telefonisch an die German Startups Groups unter +49 (0) 30-549086-03 sowie per Telefax unter +49 (0) 30-549086-04 oder per Email an ir@german-startups.com zu richten.

Auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.german-startups.com

und dort unter der Rubrik „Für Aktionäre – Aktie – Öffentliches Aktienrückkaufangebot 2020“ ist eine Zusammenstellung der maßgeblichen Unterlagen zu finden.

11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Angebot, sowie die durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übertragungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

Ist ein German Startups Group-Aktionär ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin als Sitz der Gesellschaft für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Angebots und der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übertragungsverträgen ergeben, vereinbart. Soweit zulässig, gilt Gleiches gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Aktienkauf- und -übertragungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Berlin, den 27.08.2020

German Startups Groups GmbH & Co. KGaA

 

German Startups Group Management GmbH
als persönlich haftende Gesellschafterin

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