Startseite Vorsicht BAFIN Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus
BAFIN

Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

paulracko (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts verwarnt. Grund waren Mängel in der Geschäftsorganisation.

Der Bescheid ist seit dem 12. September 2023 bestandskräftig.

Zum Hintergrund

Kreditinstitute müssen dafür sorgen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll nämlich gewährleisten, dass die Institute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.

Das heißt unter anderem: Kreditinstitute müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Jeden Punkt dieses Risikomanagementprozesses sieht sich die BaFin an und kontrolliert, wie die Institute mit ihren Risikotreiben umgehen. Diese Aspekte waren im konkreten Fall Gegenstand einer Prüfung durch die BaFin.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Sie kann zum Beispiel die Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter dieses Institut vorwarnen, dies geschieht auf Grundlage von § 36 Absatz 2 Satz 1 KWG.

Setzt ein Geschäftsleiter bzw. eine Geschäftsleiterin nach einer Verwarnung leichtfertig oder vorsätzlich das beanstandete Verhalten fort, kann die BaFin seine bzw. ihre Abberufung verlangen und ihm beziehungsweise ihr die Ausübung der Tätigkeit untersagen.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

 

Bekanntmachung

Geschäftsleiter: BaFin spricht Verwarnung aus

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. August 2023 einen Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verwarnt. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.

Der Bescheid ist seit dem 12. September 2023 bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...