Der britische Staubsaugerhersteller Dyson bekommt keinen Schadenersatz wegen der früheren Testmethode für den Energieverbrauch von Staubsaugern in der EU. Die Kommission habe weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten, noch diskriminierend gehandelt oder den Grundsatz der guten Verwaltung verletzt, entschied das Gericht der EU (EuG) heute. Die Verordnung, in der die Testmethode für das Energielabel geregelt ist, hatte das EuG 2018 für nichtig erklärt.
Die Staubsauger wurden für die Energielabel mit leerem Beutel getestet, Dyson stellt aber beutellose Staubsauger her. Deswegen begann das Unternehmen einen Rechtsstreit, der einige Jahre dauerte. Nachdem das EuG die Klage 2015 noch abgelehnt hatte, zog Dyson vor den EuGH, der das Urteil teilweise kippte und zur Neuverhandlung zurückverwies. Im Folgejahr urteilte das EuG schließlich, dass die Tests nicht unter Bedingungen stattfänden, die der tatsächlichen Nutzung so nahe wie möglich kämen.
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