In Berlin ist das erste beschleunigte Verfahren gegen einen Klima-Aktivisten gescheitert. Das Amtsgericht Tiergarten entschied, dass der Vorwurf der Nötigung gegen den 35-Jährigen in einem Normalverfahren verhandelt werden soll. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren lagen laut der Vorsitzenden Richterin nicht vor.
Die Verteidiger des Angeklagten beantragten die Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens und argumentierten, dass es weder einen einfachen Sachverhalt noch eine klare Beweislage gebe. Sie betrachteten das Verfahren als politisch motiviert.
Die Richterin erklärte, dass es im vorliegenden Fall mehrere blockierte Fahrspuren gab, aber nur ein Video als Beweismittel vorlag. Die Schwächen in der Dokumentation konnten durch die Befragung eines Polizeibeamten im Prozess nicht ausgeglichen werden. Der Prozess wird zu einem späteren Zeitpunkt neu starten.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete die Entscheidung als ernüchternd, aber akzeptabel. Sie fordert, dass die Taten von mutmaßlichen Straftätern zeitnah Konsequenzen haben sollten, unabhängig davon, ob es sich um Klima-Aktivisten, Drogendealer, Ladendiebe oder Gewalttäter handelt. Die Klima-Aktionen binden seit anderthalb Jahren erhebliche Ressourcen der Sicherheitsbehörden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Mitte Juni etwa 25 beschleunigte Verfahren gegen Klima-Aktivisten beantragt. Falls sich herausstellt, dass zwei Juristen im Kriminalgericht Moabit nicht ausreichen, könnten bis zu fünf Richter eingesetzt werden. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft bis Mitte Juni 2.146 Verfahren gegen Klima-Demonstranten erhalten
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