Schiffsfonds, die in die Pleite fahren, oder Bürogebäude, die sich nicht mehr vermieten lassen: Die Anleger mussten in den vergangenen Jahren viele Enttäuschungen verkraften. Für geschlossene Fonds, die in Schiffe, Büroimmobilien, Windräder oder Flugzeuge investieren, wurden jetzt neue Regeln aufgestellt. Insgesamt werden diese Anlagen als alternative Investmentfonds bezeichnet. Wer sie auflegen will, braucht eine Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin, die die Qualifikation der Geschäftsführer und andere Kriterien wie die Risikokontrolle überprüft.
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