Die bayrische Breze wird von der EU vor Nachahmern geschützt. Die EU-Kommission setzte das traditionelle Laugengebäck auf die Liste der Produkte, die das EU-Gütesiegel „geschützte geografische Angabe“ tragen dürfen, wie gestern in Brüssel mitgeteilt wurde.Eine bayrische Breze muss somit auch wirklich aus Bayern kommen. Das gilt auch für Produkte mit der Bezeichnung „Bayerische Brezn“, „Bayerische Brez’n“ und „Bayerische Brezel“.
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