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Gesetz für Telefongeschäfte

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Der Entwurf für das Gesetz zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon soll fertiggestellt worden sein. Im Gesetz sieht das Bundesjustizministeriums vor, dass telefonisch abgeschlossene Gewinnspielverträge erst wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Das berichtete die «Süddeutsche Zeitung».

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