Startseite Allgemeines Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Allgemeines

Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet.

Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/FH_GEBT_Verlaengerung_CoVInsAG.pdf;jsessionid=9ACEEA17CA92C83C52F8FB5D72278FB5.1_cid289?__blob=publicationFile&v=1

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Basel singt

Basel öffnet die Kassen für den Eurovision Song Contest 2025 Basel-Stadt hat...

Allgemeines

Erdrutschsieg für die FPÖ – ÖVP auf Talfahrt

Steiermark hat gewählt: Die FPÖ feiert, die ÖVP trauert Die steirische Landtagswahl...

Allgemeines

Der Papst und die glitzernde Falle der Selbstinszenierung

Es scheint, als habe der Papst genug vom digitalen Rampenlicht und seinen...

Allgemeines

Evangelischer Pastor präsentiert Plan für demokratischen Aufbruch in Trumps zweiter Amtszeit

Der bekannte evangelische Pastor Rev. Dr. William Barber II hat sich als...