Anne Neuendorf, die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende forderte in Dresden: „Wir wollen fünf Tage bezahlte Bildungszeit.“ Super, wenn das der DGB in den Tarifverträgen durchsetzen möchte, dann ist das sicher eine gute Sache und wenn die Unternehmen dem zustimmen soll das auch jedem Recht sein. Wenn die Stadt Leipzig ihren eigenen Angestellten 3 Tage Bildungsurlaub gewährt, ist das auch eine feine Sache für die Stadt und deren Angestellte. Selbst wenn andere Städte an ähnlichen Regelungen arbeiten ist das wohl für keinen ein Problem.
Wenn das aber per Gesetz, so wie dies die Grünen gerne hätten für jeden zur Pflicht wird, dann kann man dazu nur sagen, wer selbst kein Geld hat, greift dreist in die Tasche des Anderen. Ist das dann die neue feine englische Art? Oder doch nur Aktionismus, um wieder aufzufallen? Oder glaubt man sich so sehr im Aufwind, dass man quasi schon abhebt, bevor man am Ende der Landebahn ist? Jeder ahnt, was bei einem solchen Manöver passiert.
Aber wir können uns gemütlich zurücklehnen und das Aufschreien der üblichen Verdächtigen vernehmen. IHK Leipzig: „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit durchschnittlich zehn Beschäftigten können zusätzliche Belastungen durch personelle Freistellungen bei einer ohnehin angespannten Fachkräftesituation nicht ausgleichen. Produktions- und Leistungsausfälle wären die Folge.“ Der CDU-Fraktionssprecher, Frank Heidan beglagt: „Die Bildungsfreistellung privilegiert eine Gruppe, die aufgrund ihres Bildungsgrades ohnehin stärker geneigt ist, Weiterbildungen wahrzunehmen, die dazu in einem gesicherten Arbeitsumfeld tätig ist und in dem Qualifizierung bereits tarifrechtlich als Arbeitszeit geregelt wird. Ein ‚Matthäus-Effekt: „Wer hat, dem wird gegeben.’“
Arbeitsmarktexperte der SPD-Landtagsfraktion, Henning Homann von der SPD greift auch gern in die Kassen der Anderen, schlägt sich auf die Seite der Grünen und sagt: „Wir halten das im Grunde für eine gute Idee. Wir werden dieses Thema weiter voranbringen und hoffen, dass Sachsen nach der Landtagswahl 2019 das 15. Bundesland wird, in dem ein solches Weiterbildungsgesetz gilt.“
Na da werden wir mal sehen, wie dieses Gesetz dann aussehen wird. Kreiste der Elefant wieder um den Berg und gebahr eine Maus oder kommt da mal was raus, was Hand und Fuss hat. Zweifel sind in jedem Fall angebracht.
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