Das Virus, den Namen müssen wir hier nicht nennen, wird über Tröpfen beim Sprechen und Nießen, aber auch Schwitzen verteilt und kann so von anderen aufgenommen werden. Für den Alltag genügt daher ein einfacher Schutz, der die abgegebenen Tröpfchen auffängt und leicht zu reinigen ist. Dies kann ein Tuch oder Schal oder eine simple, günstige Maske sein. Zudem sind die medizinischen Masken mit höherem Schutzfaktor in Deutschland knapp und sollten daher dem medizinischen und pflegenden Personal vorbehalten bleiben.
Bei der Tragepflicht ist sich Deutschland aber mal wieder uneins. Dieser „Flickenteppich“, den gestern Abend Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in der Sendung „Markus Lanz“ kritisierte, schließt sich aber langsam. Wir zeigen Ihnen die aktuelle Situation:
Eine Maskenpflicht besteht seit Montag in Sachsen für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel. Ab Donnerstag tritt sie auch in Sachsen-Anhalt und ab Freitag auch in Thüringen in Kraft.
Am Montag, den 27. April, wird eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr in mehreren Bundesländern eingeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern soll diese nur für den ÖPNV gelten. Schleswig-Holstein zieht dann am 29. April mit der Bedeckungspflicht im Einzelhandel und ÖPNV nach.
In den restlichen Bundesländern besteht keine generelle Maskenpflicht, aber eine dringende Empfehlung. Es kommt aber überall zu Einzellösungen, wie in Braunschweig, Duisburg, Münster, Potsdam, Wilhelmshaven und Wolfsburg.
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