Am heutigen Tage hatten wir ein Gespräch mit der BaFin in Bonn. Insbesondere zu dem immer wieder heiss diskutierten Thema „LV Vertragsaufkauf“. Zunächst einmal recht herzlichen Dank für das angenehme udn informative Gespräch. Die BaFin hat derzeit einige Unternehmen in der Prüfung, sozusagen auf „standby“.Die BaFin wartet derzeit ganz klar auf die Entscheidung des Hessischen VGH zum Unternehmen 4Future,
Diese Entscheidung wird noch für dieses Jahr erwartet.Liegt dieses Urteil vor, wird man auf Grundlage des Tenors dieses Urteils,dann alle anderen Unternehmen einer Prüfung unterziehen und Entscheidungen treffen. Für die BaFin ist es dabei unerheblich welche Versprechungen im Kaufvertrag gemacht wurden. Egal ob 100% oder 120% oder oder. Man hofft, Seitens der BaFin, das der Hessische VGH hier Hinweise darauf gibt, wann ein Einlagegeschäft vorliegt. Sobald nun dieses Urteil vom Hessischen VGH vorliegt, ist davon auszugehen das die BaFin dann, möglicherweise, die eine oder andere Rückabwicklungsanordnung erlässt.
Nun haben wir mitbekommen, dass einige Unternehmen derzeit das partiaische Darlehen anbieten,welches unter bestimmten Bedingungen auch nicht BaFin Genehmigungspflichtig ist. Die BaFin wird auch hier ein wachsames Auge drauf haben, ob die Bedingungen, wirklich eingehalten werden. Möglicherweise wird die BaFin auch hier Einzelfallprüfungen vornehmen.
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